Dazu passt: Ein BGH-Richter plaudert aus dem Nähkästchen, was die strafrechtlichen Revisionsverfahren der UAM angeht:
Unter den Landblawgenden sind nicht alle von der Weisheit des BGH in Sachen Filesharing begeistert:
https://rheinrecht.wordpress.com/2015/06/11/bgh-entscheidungen-zum-filesharing-werfen-fragen-auf
“Die als zu erwartenden Grundsatzentscheidungen von einem Beklagtenvertreter angekündigten Entscheidungen dürften bei Vertretern der Abmahnindustrie zu begeisterten Jubelstürmen geführt haben. So hat der BGH nicht nur einen Schadensersatz von 200 EUR pro angebotenem Musiktitel für angemessen erachtet, sondern auch die geltend gemachten Abmahnkosten für berechtigt erachtet.”
http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2015/06/filesharing-die-gro-angekundigten.html
“Die Kanzleien werden jetzt, alles was nicht verjährt ist zur Klage bringen, denn es winken hohe Schadensersatzforderungen.”
Update: “BGH öffnet Abzocke der Musikindustrie Tür und Tor”
http://kanzlei-lachenmann.de/filesharing-bgh-oeffnet-abzocke-der-musikindustrie-tuer-und-tor
Wann kommt die Todesstrafe für Filesharer?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Juni 2015). Gnadenloser BGH setzt nutzerfeindliche Rechtsprechung in Sachen Filesharing fort. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bfuw