Briefbuch aus dem Klosterarchiv Lüne online

http://diglib.hab.de/mss/ed000210/start.htm ohne Metadaten.

“Reproduktion nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Klosters Lüne”. Gibt es ein Immaterialgüterrecht als Rechtsgrundlage für diesen Copyfraud? Oder eine gültige vertragliche Vereinbarung. Die Antwort ist nein. Ein “Recht am Bild der eigenen Sache”, wenn es denn existierte, wäre kein Immaterialgüterrecht. Und § 68 UrhG macht die Scans schutzlos.

Siehe auch https://www.kloster-luene.de/luener-briefbuecher-2/

#histmonast


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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