http://diglib.hab.de/mss/ed000210/start.htm ohne Metadaten.
“Reproduktion nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Klosters Lüne”. Gibt es ein Immaterialgüterrecht als Rechtsgrundlage für diesen Copyfraud? Oder eine gültige vertragliche Vereinbarung. Die Antwort ist nein. Ein “Recht am Bild der eigenen Sache”, wenn es denn existierte, wäre kein Immaterialgüterrecht. Und § 68 UrhG macht die Scans schutzlos.
Siehe auch https://www.kloster-luene.de/luener-briefbuecher-2/
#histmonast
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. August 2022). Briefbuch aus dem Klosterarchiv Lüne online. Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cggn