Datenschützer Caspar stellte an Google zudem die Forderung, dass die Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern gegen Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser oder von Personen auch für die in Google Maps eingebundenen Community-Fotos von Panoramio, Flickr und ähnlichen Webdiensten gelten müssen: “Es kann nicht sein, dass dritte Personen die Entscheidung von Hausbesitzern gegen eine Darstellung ihrer Wohnsituation bewusst ignorieren und über den Fotodienst Panoramio Ansichten von verpixelten Häusern anfertigen, die Google dann selbst unverpixelt auf Street View einstellt. Für die Betroffenen, die nicht Gegenstand einer Datenverarbeitung und der Ausforschung über das Internet werden wollen, macht es letztlich keinen Unterschied, ob die über Google Street View veröffentlichten Bilder von Google oder von Dritten stammen.”
[2. Update: Dieser Forderung Caspars erteilte Street-View-Produktmanager Andreas Türk im Gespräch mit c’t eine klare Absage: “Wir werden keine Zensur an User Generated Content betreiben.” Die Bilder aus den Foto-Communities seien frei im Netz verfügbar, Google zeige sie in Street View lediglich an, so wie die Google-Suche im Internet verfügbare Webseiten Dritter anzeige.]
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/8448296
?s=streetview
Update: RA Kay Wagner in der iX 10/2010 “„Street View“, „sightwalk“ und Co. verletzen weder Persönlichkeitsrechte noch den Datenschutz und eine Erweiterung des Datenschutzes auf „Geodienste“ wäre nicht sinnvoll.”
http://www.heise.de/ix/artikel/Hysterie-um-Street-View-1080883.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. November 2010). Wenn Datenschützer Amok laufen. Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bqg1