Franz Stephan Pelgen/Jana Bisová: Die einzigartige Würde der Kämmerer von Worms genannt von Dalberg als Erste Erbritter des Heiligen Römischen Reiches und ihre sichtbaren Abzeichen (Der Wormsgau. Beiheft 43). Worms: Stadtarchiv 2022. 232 Seiten mit ca. 126 Abbildungen und Stammtafeln. 49 Euro. ISBN 978-3-9806754-0-6 (die ISBN wurde bereits für das Buch “Ein Lied von gestern” verwendet!)
Der üppig bebilderte Band geht quellennah der singulären Würde der Kämmerer von Worms genannt von Dalberg nach, die – verbrieft seit 1494 – das Privileg besaßen, bei der Kaiserkrönung als erste zu Rittern geschlagen zu werden. Die Verdienste des Buchs liegen auf drei Gebieten: Es ist erstens ein wichtiger Beitrag zur Geschichte der bedeutenden mittelrheinischen Adelsfamilie, der sich 2009 der Sammelband “Ritteradel im Alten Reich. Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg” gewidmet hatte. Zweitens beleuchtet es Traditionsbildung und Erinnerungskultur des Niederadels und ist drittens eine willkommene Studie auf dem entlegenen Gebiet der Phaleristik.
Der Rezensent kann sein Entsetzen nicht verhehlen, dass die jahrzehntelangen Recherchen von Jana Bisová (Dačice/Datschitz), die ihren Niederschlag in den abschließenden 14 Stammtafeln (S. 183-219) gefunden haben, ohne einen einzigen Einzelnachweis präsentiert werden! Unbelegtes genealogisches Wissen ist heutzutage wertloses genealogisches Wissen. Dass jemand viel Arbeit investiert und zahlreiche Archive durchstöbert hat, heißt ja nicht, dass alles richtig ist. Man muss jede einzelne Angabe überprüfen können – dass man im 21. Jahrhundert solche Selbstverständlichkeiten noch betonen muss, ist einigermaßen irritierend.
Die Darstellung der Erbritterwürde ist gründlich vor allem aus den archivalischen Quellen erarbeitet und – im Gegensatz zum Stammtafelteil – zunftmäßig belegt worden. Hauptsächlich wurden neben den gedruckten Krönungsdiarien Bestände im Stadtarchiv Worms (vgl. Wormsgau 2013, PDF) und im Salm-Dalbergschen Adelsarchiv zu Wallhausen herangezogen. Zugleich erfährt man Biographisches zu den Erbrittern der Dalberger. Was das Mittelalter angeht, fehlen aber leider einschlägige Literaturkenntnisse. Zum Romzug 1452 (vgl. S. 26) hätte Ein anonymer Romzugsbericht von 1452 (Ps-Enenkel) mit den zugehörigen Personenlisten (Teilnehmerlisten, Ritterschlagslisten, Römische Einzugsordnung), hrsg. v. Achim Thomas Hack (2007) nicht übersehen werden dürfen. Das Wormser Turnier 1487 (S. 35-37) hat der Rezensent 2012 behandelt: https://archivalia.hypotheses.org/8716. Dass Rüxners Turnierbuch schon für die Turniere des 13. Jahrhunderts glaubwürdig sei (S. 32), ist Unsinn.
Nachträglich wurde ein Dokument entdeckt (S. 221f.), eine Urkunde Karls V. von 1530, demzufolge die vier Familien Kämmerer von Worms, Beyer von Boppard, Beger von Straßburg und Munch von Basel das Vorrecht beanspruchten, vor anderen bei Kaiserkrönungen zu Rittern geschlagen zu werden. Die Vierzahl legt einen Zusammenhang mit den Quaternionen der Reichsverfassung nahe, die S. 72 in Anm. 181 allzu abschätzig Erwähnung finden.
Wie sehr die Dalberg einen Kult der Anciennität zelebrierten, hätte ein vergleichender Blick auf andere Traditionsbestände des Geschlechts zeigen können. Seit dem 17./18. Jahrhundert glaubte man, von einem römischen Hauptmann abzustammen und über Maria mit Jesus verwandt zu sein. Einmal soll eine Frau von Dalberg ihrem Kutscher die Anweisung gegeben haben, er solle sie zu ihrer Cousine nach Liebfrauen fahren (Niklas Vogt 1817, GBS).
Zur Phaleristik: Fand ein Dalberger Ritterschlag statt, wurden zu diesem Anlass im 18. Jahrhundert zu Erinnerungszwecken besondere Ehrenzeichen, “Kleinodien”, angefertigt, die in dem Buch nach Schrift- und Bildquellen sowie einigen erhaltenen Exemplaren dargestellt werden (erstmals thematisiert zu 1737/38, S. 69-76). Ein solches “cleinot” hatte schon das Privileg Maximilians I. von 1494 vorgesehen (S. 171, Beilage 1).

Für das Spätmittelalter von großer Wichtigkeit ist die erstmalige Publikation der Wolfskette der Könige der Turniergesellschaft im Wolf (S. 29-41), die als dalbergisches Familienaltertum und Fideikommissgut bewahrt wurde. Nach dem Familienvertrag von 1723 sollte jeder männlicher Erbe eine goldene Medaille mit seinem Namen an die Wolfskette heften (S. 40; vgl. Mader, GBS).
Angemerkt sei, dass es wenig hilfreich ist, wenn eine ins Internet eingespeiste Dokumentation des Phaleristikers Michael Aulengrubers ohne URL zitiert wird (S. 59 Anm. 142). Sie ist online nicht mehr auffindbar, aber mit URL könnte man im Internet Archive nachschauen. Vermutlich ist sie identisch mit Stadtarchiv Worms, 204, 41/21. Eine Kurzfassung (in: Orden und Ehrenzeichen 2007) gibt es noch auf Docplayer.
Positiv hervorzuheben sind das Namens- und Ortsregister. Ein positives Gesamtfazit zu ziehen, sieht sich der Rezensent angesichts der fehlenden Belege bei den Stammtafeln außerstande.