Aber mit Street View sind wir jetzt aber einen entscheidenden Schritt weiter. Streetview stieß nämlich nicht auf eine unserer vielen Befindlichkeitsrechtsnormen, sondern “nur” auf unsere überkandidelten Datenschützer und ein Volk von Jammerlappen, Angsthasen und Berufsnölern, die es einfach gewohnt sind, dass für jede ihre Befindlichkeit auch ein Abwehrrecht existiert- völlig egal wie schwachsinnig es ist.
Siehe
?s=streetview
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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. November 2010). Auf dem Weg in die Befindlichkeitskratie. Archivalia. Abgerufen am 16. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/bqfg