“Dieser handschriftliche Eintrag macht das Buch nach kanonischem Recht zu einer Berührungsreliquie des heiligen Thomas Morus”

Klar, dass dann die Staatsbibliothek Bamberg das Digitalisat des sogenannten Thomas-Morus-Gebetbuchs saec. XV (Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg Ma. 50) in ihre Digitalen Sammlungen aufnimmt.

http://digital.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?custom_att_2=simple_viewer&pid=19574425


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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