Google StreetView: Kein Rechtsanspruch auf Entpixelung

http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/163-Google-Streetview-Anspruch-auf-Entpixelung.html

RA Ulbricht erörtert die Frage, ob Rechtsansprüche hinsichtlich der Verpixelung von Häusern bestehen könnten – empfehlenswert!

Möglicherweise wird es ja irgendwann eine zweite Runde von Streetview-Fahrten geben oder es werden Mitbewerber mit Verpixelungsangeboten (womöglich gesetzlich erzwungen) auftreten. Ulbricht erörtert nicht, ob vorbeugend Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden könnten.

Durch die (behauptete) Löschung der Rohdaten richten sich derzeit alle Ansprüche auf Entpixelung auf etwas Unmögliches, obwohl zumindest bei gewerblichen Mietern ein Anspruch gegenüber dem Eigentümer denkbar wäre. Ulbricht behandelt nicht die Frage eines Schadensersatzanspruchs. Allerdings dürfte es schwierig sein, einen solchen Schaden schlüssig zu beziffern.

Siehe auch:
http://bearbeiter.blogspot.com/2010/11/anspruch-auf-entpixelung-oder.html

100+ StreetView-Beiträge:
?s=streetview


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Google StreetView: Kein Rechtsanspruch auf Entpixelung“

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