http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/163-Google-Streetview-Anspruch-auf-Entpixelung.html
RA Ulbricht erörtert die Frage, ob Rechtsansprüche hinsichtlich der Verpixelung von Häusern bestehen könnten – empfehlenswert!
Möglicherweise wird es ja irgendwann eine zweite Runde von Streetview-Fahrten geben oder es werden Mitbewerber mit Verpixelungsangeboten (womöglich gesetzlich erzwungen) auftreten. Ulbricht erörtert nicht, ob vorbeugend Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden könnten.
Durch die (behauptete) Löschung der Rohdaten richten sich derzeit alle Ansprüche auf Entpixelung auf etwas Unmögliches, obwohl zumindest bei gewerblichen Mietern ein Anspruch gegenüber dem Eigentümer denkbar wäre. Ulbricht behandelt nicht die Frage eines Schadensersatzanspruchs. Allerdings dürfte es schwierig sein, einen solchen Schaden schlüssig zu beziffern.
Siehe auch:
http://bearbeiter.blogspot.com/2010/11/anspruch-auf-entpixelung-oder.html
100+ StreetView-Beiträge:
?s=streetview
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. November 2010). Google StreetView: Kein Rechtsanspruch auf Entpixelung. Archivalia. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bqeg
Zweiter Teil der Serie zur Verpixelung Der zweite Teil meiner Serie zur Verpixelungsproblematik ist jetzt online. Er beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter, wenn einer von Beiden das Gebäude oder einen Teil davon hat verpixeln lassen.
http://bearbeiter.blogspot.com/2010/11/anspruch-auf-entpixelung-oder_24.html