Die BGH-Entscheidung begegnet auch sonst erheblichen Bedenken, soweit sie nach dem Referat unter
http://www.urheberrecht.org/news/4104
beurteilbar ist. Ein beamteter Architekt kann daher abkassieren, weil ein anderes Bundesland die Lärmschutzwand nachbaute. Bei dem Arbeitnehmerurberrecht überschätzen die Gerichte die Rechte abhängig Beschäftigter, die dienstlich urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Sie zu § 43 UrhG meine Urheberrechtsfibel
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf
Update: Nach Blick in den Volltext
http://www.ra-juedemann.de/2010/11/urheberrecht-bgh-vom-12-05-2010-i-zr-20907-larmschutzwand
bleibe ich bei meiner Wertung.
(ich führe bewusst NICHT juris.bgh an, da dieses Angebot mit Chrome 8 nicht fehlerfrei benutzbar ist).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. November 2010). Absurd: Schöpfungshöhe einer Lärmschutzwand. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bqdm
due diligence … Wer “Fibeln” zu juristischen Themen verfasst, sollte aber bereit und imstande sein, BGH-Entscheidungen anhand von Datum und Aktenzeichen aufzufinden und im vollen Wortlaut nachzulesen, bevor er sie öffentlich als “absurd” abkanzelt.
Verbitte mir dieses Anpissen Wer in mein Buch schaut, sieht, dass ich dazu durchaus in der Lage bin, da ich dort nur nach Aktenzeichen zitiere. Hier hatte ich nicht auf das Datum geschaut. Üblicherweise wartet man mehrere Wochen oder Monate, bis nach einer Pressemeldung der Urteilstext vorliegt.
Witzbold Das ist jetzt ein Witz, oder? Pöbelt nur in der Gegend rum, macht obendrein handwerklichen Mist und beschwert sich in übler Gossensprache, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird.