Würzburger Ratsprotokolle der Riemenschneiderzeit. Teil 1: 1504-1513. Bearbeitet von Uwe Schreiber und Renate Schindler unter Mitwirkung von Hans-Wolfgang Bergerhausen (= Fontes Herbipolenses Bd. 10 Teil 1). Würzburg: Echter Verlag 2020. XXVI, 857 S. 49,95 Euro. ISBN 978-3429054892
Von 1504 bis 1525 gehörte Meister Tilmann Riemenschneider dem Würzburger Stadtrat an. Der erste Band der auf zwei Bände berechneten Ausgabe der in dieser Zeit entstandenen Würzburger Ratsprotokolle, die überwiegend von dem gleichfalls bis 1525 amtierenden Stadtschreiber Martin Cronthal niedergeschrieben wurden, knüpft an an die Ausgabe der Ratsprotokolle 1432-1465 an – auf meine beiden Besprechungen sei verwiesen:
https://archivalia.hypotheses.org/3277
https://archivalia.hypotheses.org/72287.
Die edierten Texte entstammen den Bänden Ratsprotokolle 7 und 8 sowie dem Ratsprotokoll 3, dem eine vor allem Wachtdienste betreffende Aufzeichnung über die Geschäftsführung der Bürgermeister 1504-1509 entnommen wurde (Anhang, S. 627-653), und dem Ratsbuch 396, ein noch 1503 von dem Stadtschreiber Johann Bucher angelegtes Eidbuch (ediert im Anhang S. 655-728 von Hans-Wolfgang Bergerhausen).
Überregional Interessantes muss man mit der Lupe suchen. Wie ich schon in meiner Rezension der Edition 1454-1465 schrieb: Es überwiegen sehr knappe Einträge, deren kontinuierliche Lektüre eine passable Einschlafhilfe darstellt. Hingewiesen sei auf die Kritik Würzburger Kleriker am Glücksspiel im für die Ratsmahlzeiten genutzten “Grünbaum” (Teil des Würzburger Ratshauses). In Predigten wetterten der Domprediger Johann Reiss (S. 33) und der Lesmeister der Karmeliter (S. 317) gegen das Spielen im Grünbaum. Es gibt einen Registereintrag Spiel (S. 800f.), auf den sinnvollerweise das Lemma Glücksspiel lediglich hätte verweisen sollen. Ein Registereintrag Sprichwort fehlt, obwohl bei der Wiedergabe der Kritik von Reiss ein bekanntes Sprichwort erscheint: “es were ein sprichwort, wo der abbt die wirffel darlegte, so spilet der convent gern” (S. 33). Was mag das “beckeniendlin”-Spiel gewesen sein, das im Grünbaum gespielt wurde (S. 535)?
Viele Einträge widmen sich dem Schützenwesen (Register S. 799 ohne Rückverweis zum Lemma Landeskleinod) und ergänzen die Ausführungen von Jean-Dominique Delle Luche: Des amitiés ciblées (2021), S. 62-67.
Den Mediengebrauch betrifft ein Eintrag von 1509 über einen in der Ratsstube angeschlagenen Zettel mit griechischen Buchstaben in deutscher Manier: “O Johan Bucher, Bucher, du gerechter und getrewer” (S. 335). Man erfährt in der Anmerkung zwar, dass Bucher das Stadtschreiberamt 1475 übernommen hatte, aber nicht, dass er bereits einige Jahre tot war (vgl. S. 98). Vermutlich trauerte seiner Amtsführung ein Ratsherr nach, dem das Gebaren des jetzigen Amtsinhabers wohl missfiel.
Ob die Transkription zuverlässig ist, kann nicht überprüft werden, da der sehr kleine Tafelanhang dafür nicht ausreicht. Leider ist eine Digitalisierung der älteren Ratsprotokolle offenbar derzeit nicht vorgesehen. Gelegentlich weisen die Protokolle kleine Zeichnungen auf (etwa S. 33, 201) – keine einzige ist abgebildet!
Bei der Kommentierung hält die hier zu besprechende Ausgabe nicht ganz das Niveau der beiden bisher erschienenen Bände. Manchmal ist die Kommentierung etwas zu geschwätzig. Bei Akademikern vermisst man die Benützung des Repertorium Academicum Germanicum, etwa bei Johannes Reiss (RAG, GND). Mit der im Literaturverzeichnis vertretenen Arbeit von Johannes Merz hätte man den Dr. Kind (S. 194) als Dr. Matthias Kindt (Germania Sacra) identifizieren können.
Zum Karmeliterkloster hätte S. 285 das 2012 erschienene Monasticon dieses Ordens zitiert werden müssen.
Wenn S. 504 der namentlich nicht genannte Abt des Klosters St. Stephan identifiziert wird, wieso nicht auch der S. 463 zu 1511 genannte “abbt zun Schotten”? Er war eine Berühmtheit, der 1516 gestorbene Humanist Johannes Trithemius.
Eine Missive (S. 19) ist kein Sendschreiben, sondern einfach ein Brief. Ein Strahel (S. 258) ist wohl eher ein Pfeil als ein Leuchter [siehe jetzt Delle Luche auf Twitter].
Verschiedentlich gibt das Register Anlass zu Beanstandungen. Sinnvolle Querverweise werden unterlassen (etwa bei den Begarden S. 760f. auf das Begardenhaus im Lemma Würzburg S. 809 und von dort zurück). S. 622 wird ein Schwabe erwähnt, aber Schwaben fehlt im Register. S. 600 wird ein Hans Braun von Schwäbisch Gmünd erwähnt. Sein Herkunftsort wird aber auch mit dem unterfränkischen Gemünden gleichgesetzt.
Keinerlei Nachsicht kann ich im Jahr 2021 aufbringen, wenn im Literaturverzeichnis S. 742 die Arbeit von Andreas Gniffke über die Luxemburger Personennamen mit einer grotesk falschen URL zitiert wird statt mit einem Permalink (DOI).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Juli 2022). Würzburger Ratsprotokolle der Riemenschneiderzeit. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cgbu
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