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GEMA sorgt für Stille Nacht

Aachener Weihnachtsmarkt jault auf: GEMA-Kosten sind explodiert. Aber Veranstalter und GEMA sind auf einem guten Wege, damit es bald wieder dudelt.

http://www.kanzlei-hoenig.info/gema-sorgt-fuer-stille-nacht

http://www.gulli.com/news/danke-gema-weihnachtsmarkt-ohne-weihnachtsmusik-2010-11-25

http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/1472855?_link=&skip=&_g=Weihnachtsmarkt-Bald-wird-die-Musik-wieder-aufgedreht.html

Zum Thema GEMA
http://archiv.twoday.net/stories/8461038
http://archiv.twoday.net/stories/8442381
http://archiv.twoday.net/stories/8400222

Update:

Passend dazu eine Meldung aus dem rheinischen Monheim, wo eine gierige Autorin einen Martinsumzug abmahnen lässt. Recht so, werft diese Deppen, die einfach geschützte Werke benutzen, alle in den Knast! (Wer Ironie findet, darf sie behalten.)

http://www.derwesten.de/staedte/kreis-mettmann/Martins-Umzug-in-Monheim-hat-teures-Nachspiel-id3987473.html

Wegen einer Urheberrechtsverletzung auf seiner Internetseite muss das St. Martin Komitee Monheim fast 500 Euro Schadensersatz und Anwaltskosten zahlen. Dies schrieben dem überraschten Vorsitzenden Holger Höhn die Anwälte der Autorin Elke Bräunling. Deren geschützten Text „Ein bisschen so wie Martin“ hatte das Komitee ohne vorherige Absprache auf seiner Internetseite veröffentlicht, dabei fehlte auch der Verweis auf die Urheberin.

Was war genau geschehen? Das Komitee organisierte Mitte November wie in den Jahren zuvor den zentralen St.Martins-Umzug in Monheim, zu dem 3500 Kindern – 32 Schulklassen und elf Kindergartengruppen — strömten. „Wir haben dazu ein Programmheft erstellt, in dem Treffpunkte, Uhrzeiten und auch Liedtexte aufgeführt waren“, erklärt Höhn. Das Programmheft wurde zwar nicht gedruckt, war aber auf der Internetseite herunterladbar.

„Zeichen einer kranken Entwicklung“

„Wir hatten uns zuvor bei den Einrichtungen erkundigt, welche Lieder von den Kindern gern gesungen werden“, berichtet Höhn. Dass die Veröffentlichung des Bräunling-Textes einen Lizenzierungsvertrag mit der Rechteverwertungsgesellschaft Gema bedurft hätte, wusste offenbar niemand. Bei Texten, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren Tod sind, erlischt das Urheberrecht. Bei der im Leben weilenden Autorin Elke Bräunling verhält es sich jedoch anders.

Für Höhn ist der Sachverhalt Zeichen einer „kranken Entwicklung“: „Ich finde es schade, dass manche Lieder nur ‘aus dem Kopf’ gesungen werden dürfen wie in einer Minnesänger-Gesellschaft.“ Dennoch hat sich das Komitee gefügt, einen Unterlassungsvertrag unterzeichnet, den Text von der Seite entfernt. Auch die 500 Euro wurden bereits überwiesen.

So geraten aber die Komitee-Finanzen in Schieflage. Zwar ist der St.Martins-Umzug 2011 nicht in Gefahr, wohl aber die Wiederauflage des Malwettbewerbs, der für 2010 am Samstag zu Ende geht. Das Komitee muss Spenden nun sammeln.Informationen unter: http://www.smkm.de

Und zur Erinnerung für Frau Bräunling die ersten drei Zeilen des Textes:

Ein bisschen so wie Martin möchte´ ich manchmal sein,
und ich will an andre denken,
etwas geben, etwas schenken.

http://elkeskindergeschichten.blog.de/2008/11/06/bisschen-martin-6896410

#gema


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. November 2010). GEMA sorgt für Stille Nacht. Archivalia. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bqbu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

14 Gedanken zu „GEMA sorgt für Stille Nacht“

  1. Einspruch Lieber Herr Graf,

    ganz so ist es nun leider nicht. Ich kann die Autorin sehr gut verstehen. An ihrer Stelle würde ich genauso handeln. Auch Kindergärten sind kein rechtsfreier Raum. Geistiges Eigentum bleibt geistiges Eigentum. Wenn die Autorin ihren Text bzw. ihr Lied nicht entsprechend unter einer Lizenz veröffentlicht hat, dann ist das, was der Kindergarten gemacht hat, einfach Diebstahl geistigen Eigentums. Auch wenn es “nur” ein Martinslied ist. Ich komme ja schließlich auch nicht auf die Idee, einen Aufsatz von Ihnen vollständig und ohne Verfassernamen im Internet bereitzustellen.

    Abgesehen davon kann in dem Artikel einiges nicht stimmen, denn die GEMA ist für Aufführungsrechte zuständig. Dieser Fall hier ist einer für die VG Musikedition.

    Beste Grüße
    Gast

    1. Niederträchtig und krank … ist es aus meiner Sicht, einen nicht-kommerziellen Martinsumzug, der für die Teilnehmer etwas ins Internet stellte, mit einer solchen Geldforderung zu konfrontieren. Wenn Sie unbefugt einen Aufsatz von mir ins Internet stellen, würde ich ganz bestimmt nicht zuallererst zu einem Rechtsanwalt laufen. Und jeder, der sich eine Spur Menschlichkeit bewahrt hat, sollte das genauso handhaben. Hier geht es um Kinder und nicht um ein gesetzliches Prinzip. Ihr Standpunkt ist verabscheuenswürdig.

    2. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Graf, der Sie eine festen Stelle, monatlich Ihr Gehalt überwiesen bekommen und auf Ihre Publikationen nicht wirtschaftlich angewiesen sind, muss Frau Bräunling von ihren Texten leben. Ich finde es befremdlich, wenn hier eindeutige Urheberrechtsverletzungen in Schutz genommen werden. Nach ihrer Logik wäre das Urheberrechtsgesetz dann hinfällig, wenn es um Kinder geht. Jeder Kinderbuchautor könnte dann einpacken.

    3. Ich habe selten etwas Dümmeres gelesen Ja ich nehme diesen Urheberrechtsverstoß in Schutz und wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja zum Staatsanwalt laufen. Oder Archivalia lesen sein lassen, was ich sehr begrüßen würde, denn auf unqualifiziertes Zeug, wie Sie es absondern, möchte ich sehr gern verzichten.

      Es geht hier einzig und allein um Augenmaß bei einer Veranstaltung, die ihr Mitmachhandout für die Teilnehmer ins weltweite Internet gestellt hat, aber nicht, damit dieses weltweit abgerufen werden kann, sondern damit die Beteiligten die Texte haben.

      Von Urheberrechtstantiemen kann so gut wie niemand leben. Das ist einfach nur dummes Zeug.

    4. Lieber Herr Graf,

      es geht nicht nur um Urheberrechtstantiemen, sondern um den Verkauf von Büchern und Liederbüchern, auch wenn es “nur” Kinderbücher sind. Vom Verkauf von Büchern und Liedernbüchern kann man durchaus leben. Und wenn der Markt, den man bedient, die Kinderbücher sind, dann ist es doch nur verständlich, wenn man sich gegen “Diebstahl geistigen Eigentums” wehrt.

      Beste Grüße
      Gast

    5. Es bleibt dabei Es ist unbewiesen, dass man vom Verkauf von Liederbüchern leben kann, zumal wenn man das fragliche Lied selbst kostenlos ins Internet gestellt hat. Ich möchte die Diskussion damit beenden.

    6. Nachdem ich dies hier gelesen habe,kann ich die Sichtweise von Herrn Dr. Graf voll und ganz nachvollziehen. Wenn wir als pädagogische Fachkräfte unser Wissen via Internet auffrischen wollen. Um damit an einen modernen Weg der Werte Vermittlung zu gelangen und Bsp.auf Seiten wie von Frau Bräunling stoßen,deren Text auf Ihrer Webseite veröffentlicht ist.
      Dann frage ich mich, welchen Sinn solch eine Verhandlung hat? Einnahmen auf Kosten kleiner Institutionen die nichts anderes wollen, als den Kindern von heute mit Wissen zu bereichern?? Denn anderes kann und will ich mir nicht vorstellen.

    7. Ich nehme an, es geht um diese Website: http://elkeskindergeschichten.blog.de/

      Dort befindet sich ein glasklares Impressum, in dem es heißt: “Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte
      Die in diesem Blog vom Anbieter erstellten Inhalte und Werke sind durch nationale Urhebergesetze und internationale Urheberrechtsverträge (auch außerhalb von Deutschland) geschützt. Jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Verbreitung und die Wiedergabe von Werken und Inhalten in Datenbanken, im Internet und anderen elektronischen Medien bleibt ausdrücklich vorbehalten. Auch die Darstellung von Inhalten und Werken in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Anbieter erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.”

      Man sollte immer davon ausgehen, dass das, was man im Internet findet, urheberrechtlich geschützt ist. Auch wenn Herr Graf hier im Blog seinen Focus auf die Websites legt, die sich darauf spezialisiert haben, urheberrechtsfreie Inhalte ins Netz zu stellen.

      So viel Medienkompetenz, dass man nicht einfach wild Sachen aus dem Internet kopieren und weiterverwenden kann, sollte man gerade von pädagogischen Fachkräften verlangen.

    8. Was für ein Blödsinn Auch wenn die Diskussion als beendet erklärt wurde und evtl. keiner mehr meine Bemerkung liest, versuche ich diese trotzdem Kund zu tun:
      Es ist richtig, dass geistiges Eigentum geschützt werden muss. Aber, wenn ein Verein, der nichts anderes möchte als eine christliche Tradition aufrecht zu erhalten, das ganze ohne Kommerz und rein Ehrenamtlich, könnte man von Leuten die in ihren Texten (egal ob Buch oder Lied) den Anschein erwecken, den gleichen christlichen Werten Beachtung zu schenken, erwarten, wenigstens mit Menschlichkeit auf die Fehler hinzuweisen. Wer gleich die Keule raus holt und drauf haut, ist für mich scheinheilig und asozial. In diesem Fall sogar in meinen Augen geldgeil.

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