Ich hätte mich bis auf die Knochen blamiert, hätte ich über die nicht lizenzgerechte Nutzung von
in EGO http://www.ieg-ego.eu ( siehe http://archiv.twoday.net/stories/11437206 ) gewettert. Aber dann löschte ich den bereits geschriebenen Beitrag, weil obiges Bild vom Urheber als Public Domain freigegeben worden war, also keinen Lizenzvorschriften unterliegt.
EGO nutzt häufig “Flachware” (und fast immer die ungeeignetsten oder hässlichsten Bilder), also muss man etwas suchen, bis man den ersten richtigen (als Urheberrechtsverletzung abmahnbaren) Lizenzverstoß findet. Gerade ein Portal, das selbst unter CC (leider CC-BY-NC-ND) lizenziert ist, sollte sich da wirklich keinen Lapsus erlauben.
http://www.ieg-ego.eu/de/threads/modelle-und-stereotypen/das-spanische-jahrhundert-16.-jhd
Die Seite nutzt das Bild
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg
zu dem folgende Angaben zur Verfügung stehen:
Description: Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalucía, España)
Date: 30 October 2007
Source: Flickr (http://www.flickr.com/photos/jamesdale10/1878300289)
Author: James Gordon
Lizenz ist:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en
Das Bild ist auf Flickr nicht mehr vorhanden, es wurde aber nach dem Hochladen auf Wikimedia Commons überprüft, dass die Lizenz zutraf.
EGO gibt an:
Patio principal de la Casa de Pilatos de Sevilla (Andalusien, Spanien), Farbphotographie, 2007, unbekannter Photograph; Bildquelle: Wikimedia Commons, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Casa_de_pilatos1.jpg.
lizensiert unter der Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 License.
Das sind zwei dicke Hunde:
1. Der Fotograf ist keineswegs unbekannt, sondern James Gordon und das Weglassen seines Namens verpflichtet zum Schadensersatz (üblicherweise sprechen Gerichte das Doppelte der üblicherweise fälligen Lizenzgebühren zu, wenn die Urhebernennung rechtswidrig unterbleibt).
2. Man darf nicht einfach eine Creative-Commons-Lizenz durch eine andere ersetzen. CC-BY 2.0 ist etwas anderes als CC-BY-SA 3.0.
Auf der gleichen Seite wird auch bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ventana2.jpg?uselang=de
behauptet, es handle sich um einen unbekannten Fotografen. Das ist falsch, anzugeben ist: AnTeMi (oder User::AnTeMi). Ob ein Fotograf unter Klarnamen oder Pseudonym ein Foto unter freie Lizenz stellt, ist wurscht. Wird die vorgesehene Urhebernennung nicht durchgeführt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ebenso verhält es sich bei
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cenotafio_de_Felipe_II_y_su_familia.jpg (angeblich “Unbekannter Photograph”)
Weitere Fälle angeblich unbekannter Fotografen:
http://www.ieg-ego.eu/hoepelt-2010-de (5 Fälle)
Bei der Bundesarchiv-Fotografie
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_170-682,_Potsdam,_Sanssouci,_Communs.jpg
wird auf die Datenbank des Bundesarchivs verlinkt, obwohl dort gar nichts von der CC-Lizenz steht, was zumindest irreführend ist. Außerdem wird wieder die falsche Lizenz angegeben. EGO sagt CC-BY-SA 3.0 Unported während es in Wirklichkeit CC-BY-SA 3.0 Germany ist! Wenn ich den Thesenanschlag Luthers in das Jahr 1519 setze, ist das ebenso schwachsinnig, wie wenn ich nicht in der Lage bin, exakt die richtige Lizenz auszuwählen. Bei einem Projekt, in das Massen von Steuergeldern geflossen sind, darf verlangt werden, dass es sich strikt an die Vorgaben der freien Lizenzen hält (vor allem, wenn Wikimedia Commons wohl die Hauptbilderquelle für Fotos dreidimensionaler Objekte ist). Die Wikipedia wird von EGO vornehm ignoriert, aber die Wikimedia-Commons-Fotografen, die unter Pseudonym agieren, werden um die ihnen zustehende Attribution gebracht! Und im ersten Fall wird sogar ein mit Klarname auftretender Fotograf nicht genannt.
Wenn solche Projekte es nicht anders lernen, lizenzgerecht zu nutzen, befürworte ich Abmahnungen durch die betroffenen Wikimedia-Benutzer.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Dezember 2010). EGO begeht Urheberrechtsverstoß bei Nutzung von Medien von Wikimedia Commons. Archivalia. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bqa1