Bei der Domainzuteilung gilt (in der Regel): Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ob es für die Domain unsere burgen womöglich ein Freihaltebedürnis für ein überregionales Angebot gibt, ist den beiden Landkreisen und ihren Kreisarchiven wurscht.
https://www.unsere-burgen.de/willkommen
Das Angebot besitzt keine Permalinks und ist nicht nachnutzbar. Im Fall von Hohenurach wurde nur im engeren Sinn burgenkundliche Literatur berücksichtigt. Siehe aber https://archivalia.hypotheses.org/6754
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Juli 2022). Burgen in den Landkreisen Reutlingen und Esslingen. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cg9g