3 Gedanken zu „Handschriftencensus Rheinland-Pfalz“

  1. “Spekulatius” Für die Vorbereitung und Erstellung eine abgabefähigen Drittmittelantrages kann man jemanden engagieren und per Werkvertrag bezahlen. Wenn dann bei der Vorbereitung eines solchen Antrages *Musterbeschreibungen* angefertigt werden, die sozusagen ein ‘Abfallprodukt’ des Antrages bzw. der Antragsvorbereitung darstellen, dann sind die vorhanden und auch nutzbar. – Wenn man diese Zusammenhänge und Hintergründe nicht kennt, dann könnte man sich bei den Beteiligten informieren … oder man kann, wie hier geschehen, einfach mal gehaltlos vor sich hin spekulieren.

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