Einige Fragmente zu Handschriftenbeständen auf dem Stand von 2008:
http://www.handschriftencensus-rlp.mediaevistik.uni-mainz.de
Für die Erarbeitung dieser spärlichen Mustereinträge wurden vermutlich Unsummen an öffentlichen Geldern ausgegeben!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Dezember 2010). Handschriftencensus Rheinland-Pfalz. Archivalia. Abgerufen am 15. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bq8w
“Spekulatius” Für die Vorbereitung und Erstellung eine abgabefähigen Drittmittelantrages kann man jemanden engagieren und per Werkvertrag bezahlen. Wenn dann bei der Vorbereitung eines solchen Antrages *Musterbeschreibungen* angefertigt werden, die sozusagen ein ‘Abfallprodukt’ des Antrages bzw. der Antragsvorbereitung darstellen, dann sind die vorhanden und auch nutzbar. – Wenn man diese Zusammenhänge und Hintergründe nicht kennt, dann könnte man sich bei den Beteiligten informieren … oder man kann, wie hier geschehen, einfach mal gehaltlos vor sich hin spekulieren.
Was im Netz steht, wird beurteilt. Basta
Basta und jede Quellenkritik wird vermieden! Wissenschaftlichkeit a’ la Archivalia?