Am Schluss eines sehr guten und umfangreichen Beitrags zu Wikileaks kommt Star-Blawger Udo Vetter auch auf das Urheberrecht zu sprechen:
Bleibt als Unsicherheitsfaktor noch das Urheberrecht. Zumindest fürs nichtbetroffene Publikum wäre es natürlich eine reizvolle Vorstellung, dass Hillary Clinton am Landgericht Hamburg klagt. Es dürften aber noch erhebliche Rückschläge für die US-Administration nötig sein, bevor sie sich auf dieses glatte Terrain begibt. Rutschgefahr deswegen, weil Behördendokumente in den USA und Deutschland urheberrechtlich viel weniger geschützt sind, sagen wir, das Drehbuch für die Fernsehserie “24″.
Das ist natürlich sehr ungenau. Wie aus den Kommentaren zu ersehen, sind ALLE Berichte von Botschaftsangestellten in den USA urheberrechtlich nicht geschützt, also Public Domain.
Wenn http://www.quantenblog.net/free-software/us-copyright-international feststellt, dass diese Werke, sofern sie denn die nötige Schöpfungshöhe erreichen, was nur bei ausführlicheren Berichten vorausgesetzt werden kann, im Ausland nach dem jeweiligen Inhaltsurheberrecht geschützt sind, also in Deutschland dem normalen Urheberrecht unterliegen, so ist das zutreffend. Nicht folgen möchte ich dem rat, dass freie Projekte auf die Nutzung verzichten sollten. Die Wikimedia-Projekte vertrauen bislang darauf, dass die US-Bundesregierung außerhalb der USA das Urheberrecht nicht beansprucht.
Siehe dazu
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/copyright_in_go.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. Dezember 2010). Sind die US-Depeschen urheberrechtlich geschützt? Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bq8t