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Zum Europäischen Haftbefehl für Assange

Zur Debatte unter

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Der Strafrechtsprofessor Henning Müller hat sich zum Haftbefehl im Beck-Blog zu Wort gemeldet:

http://blog.beck.de/2010/12/08/europaeischer-haftbefehl-missbrauch-im-fall-assange

In der Tat wäre es wohl eine Illusion anzunehmen, demokratische Staaten würden untereinander jederzeit die Unabhängigkeit ihrer jeweiligen Justizorgane respektieren.

Ob aber im konkreten Fall diplomatischer Druck auf die schwedische Regierung ausgeübt wurde, die Ermittlungen gegen Assange wieder aufzunehmen und einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, ist derzeit noch Spekulation. Deren zukünftige mögliche Bestätigung oder Widerlegung muss wikileaks oder anderen leakern vorbehalten bleiben, der schwedische Außenminister hat entsprechende Vermutungen selbstverständlich zurückgewiesen (Quelle). Aber es ist schon “merkwürdig”, dass das aufgrund der Strafanzeigen der beiden Frauen in Schweden aufgenommene Ermittlungsverfahren zunächst noch innerhalb eines Tages eingestellt wurde, um sodann wieder aufgenommen zu werden (Spiegel Online Anfang September).
Die bislang bekannt gewordenen Anschuldigungen […] würden wohl in den meisten europäischen Ländern den Vorwurf der Vergewaltigung nicht erfüllen; von einer Gewaltanwendung oder -drohung ist jedenfalls bisher nicht die Rede.

Damit kann die hier in den Kommentaren geübte Kritik an Herrn RA vom Hofe zurückgewiesen werden, denn aufgrund meiner bisherigen Kenntnis seiner Beiträge habe ich keinen Zweifel an der Integrität von Professor Müller. Ich denke, die Kritiker von Herrn RA vom Hofe haben ein etwas zu naives Verständnis der konkreten rechtsstaatlichen Praxis in Schweden, das z.B. Prostitution verbietet. Mein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit wendet sich gegen eine Praxis, die die fragwürdigen Maßstäbe eines Landes zur Voraussetzung einer Auslieferung in einem anderen EU-Land macht.

Eine deutschsprachige Darstellung der Vorgänge in Schweden liest sich für mich so, dass die zwei Frauen, mit denen Assange Sex hatten, ihn aus Enttäuschung angezeigt haben:

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Die-Schwedinnen-die-Assange-belasten/story/11722023

Die Frage ist (sie stellt sich ja auch im Fall Kachelmann), wo die Grenze zwischen persönlich extrem abstoßendem und strafbarem Verhalten bei sexuellen Beziehungen verläuft. Für mich steht ebenso wie für RA vom Hofe fest, dass die Kriminalisierung von Assange nach dem Motto erfolgt: “Den Sack schlagen und den Esel meinen”, sich also gegen Wikileaks richtet.

Update:

Zum Thema “Chef ausschalten” bietet sich ein alter Vergewaltigungsvorwurf an, den Kachelmann so auch gerne hätte. In Schweden existiert ein internationaler Haftbefehl, weil Julian Assange mit einem defekten Kondom Beischlaf ausübte, was dort auch als Vergewaltigung zählen kann. Dieser Haftbefehl führt nun dazu, dass er in London in Gewahrsam genommen wird, wo er bisher in einem Journalistenclub unterkam. Assange kommt nicht gegen Kaution frei.

Fassen wir zusammen: Wenn es jemand wagen sollte, in der westlichen, freien Welt diplomatische Depechen öffentlich zu machen, dann knipst man ihm den Server aus und nimmt ihm die Gelder und seine Freiheit weg, denn in irgendeinem Land wird er vorher schon strafbaren Sex gehabt haben.
Harald Taglinger in http://www.heise.de/tp/blogs/4/148900


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Dezember 2010). Zum Europäischen Haftbefehl für Assange. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bq8h


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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