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Köln: Stadtarchiv – Berufungsverfahren mit Blick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Einsturzursache ausgesetzt

Das OLG Köln hat mit heute (09.12.2010) verkündeten Beschlüssen drei Berufungsverfahren ausgesetzt, die Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Köln wegen des Einsturzes des Stadtarchivs am 03.03.2009 zum Gegenstand haben.
Hintergrund:

Grund für die Aussetzung der Verfahren ist die in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln laufende Beweisaufnahme zu den Ursachen des Einsturzes des Historischen Stadtarchivs. Das OLG hält in den Schadensersatzverfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens für erforderlich. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln sollen für die Begutachtungen in den Verfahren vor dem OLG genutzt werden. Nach Fertigstellung des in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens werden die Berufungsverfahren fortgesetzt.

Die Kläger machen im Wege der Feststellungsklage Schadensersatz wegen der Zerstörung von Gegenständen geltend, die sie dem Historischen Stadtarchiv in Verwahrung gegeben haben. In allen drei Verfahren handelt es sich um wertvolle Archivgüter aus Privatbesitz: Schriften aus dem Nachlass eines Soziologen, historisch bedeutsame Urkunden zur Kölner Stadtgeschichte und Originaldokumente aus der Hinterlassenschaft eines Musikers. Das LG Köln hatte die Klagen durch Urteile vom 16.03.2010 abgewiesen und dabei eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Die Kläger haben gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt, über die nunmehr das OLG Köln zu entscheiden hat.
Die Entscheidungen:

Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat in den Beschlüssen vom heutigen Tag auf Folgendes hingewiesen: Für die Frage einer Pflichtverletzung der Stadt Köln könne es entscheidend darauf ankommen, ob die Stadt aufgrund der im November 2008 aufgetretenen Anzeichen am Gebäude selbst (Risse im Mauerwerk, Abplatzungen von Mörtel, schleifende Türen) verpflichtet war, weitere Untersuchungen zur Standsicherheit des Gebäudes vorzunehmen oder vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Zudem könne nach derzeitigem Sach- und Streitstand eine Pflichtverletzung darin liegen, dass Mitarbeiter der Stadt das Messergebnis vom 05.02.2009 angesichts der festgestellten Veränderungen der Gebäudehöhe nicht unverzüglich an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle weitergeleitet haben.

Mit der Aussetzung der Verfahren wartet das OLG auch mit Rücksicht auf die im Zuge der Beweiserhebung entstehenden, ganz erheblichen Kosten zunächst das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Frage der Kausalität ab. Dabei hat das Gericht in den Beschlüssen vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass, wenn danach das Beweisergebnis zur Einsturzursache im Sinne der Kläger ausfiele, es der Fortsetzung der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer eventuellen Pflichtverletzung der Beklagten bedürfte. Ferner wäre gegebenenfalls zu klären, welche Maßnahmen die Beklagte bzw. die bei ihr zuständigen Stellen bei pflichtgemäßem Verhalten hätten ergreifen müssen und ob diese den Schaden abgewendet hätten.

Aktenzeichen:
OLG Köln 18 U 56/10, 18 U 59/10 und 18 U 60/10
LG Köln 5 O 257/09, 5 O 299/09 und 5 O 300/09

Quelle: OLG Köln/WB-Online-Redaktion


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (9. Dezember 2010). Köln: Stadtarchiv – Berufungsverfahren mit Blick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Einsturzursache ausgesetzt. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bq7r


Ein Gedanke zu „Köln: Stadtarchiv – Berufungsverfahren mit Blick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Einsturzursache ausgesetzt“

  1. Professor Quander begrüßt Entscheidung des Gerichts ” …. Es ist richtig, dass erst einmal geklärt werden muss, wer für den Einsturz des Archivs verantwortlich war, bevor der Senat ein Urteil fällen kann. Wir sind der Ansicht, dass die Stadt Köln kein Verschulden trifft.
    Wenn die Frage nach dem Verursacher geklärt ist, sind wir als Stadt Köln verpflichtet, diesen in Regress zu nehmen. Wir haben die Nachlässe von den Leihgebern treuhänderisch übernommen und behandeln sie so, als wären es unsere eigenen.
    Außerdem sind wir zurzeit gar nicht in der Lage, Auskunft über das Ausmaß der Schäden zu geben. Zum einen läuft die Bergung noch, zum anderen sind die geborgenen Bestände auf 17 Asylarchive verteilt. Wir brauchen noch zwei bis drei Jahre, bis wir gesicherte Erkenntnisse über Schäden und Verluste bekommen. Sobald wir Gewissheit darüber haben, werden wir die Leihgeber unverzüglich informieren.”
    Quelle: http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2010/05242/

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