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Sich als Professor bezeichnet – AG Neuss verhängt 9200 Euro Strafe

https://www.spiegel.de/politik/gunnar-beck-afd-politiker-wegen-titelmissbrauchs-verurteilt-a-7e2ecda1-f71b-42bf-b85b-39d1053286af


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Juni 2022). Sich als Professor bezeichnet – AG Neuss verhängt 9200 Euro Strafe. Archivalia. Abgerufen am 26. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cg5c


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

11 Gedanken zu „Sich als Professor bezeichnet – AG Neuss verhängt 9200 Euro Strafe“

  1. Ich weiß, was Sie meinen, und bin im Ganzen Ihrer Meinung.
    Ansonsten aber stellen Sie zu viele Vermutungen und unbewiesene Annahmen auf, was “Fähige” und “Inkompetente” angeht: Die Fähigen werden nicht per se die Fähigen bevorzugen, die Unfähigen nicht unbedingt die anderen. Das Problem des Verhältnisses zwischen formaler und informaler Qualifikation ist fast unlösbar, siehe Verbeamtung als “Belohnung”.
    Jetzt verstehe ich Ihre These: Die meisten juristischen Promotionen sind für’s Schild an der Kanzlei, und die juristische Wissenschaft hat ihre eigenen Probleme, da bin ich bei Ihnen. Mein Respekt für die Zunft hält sich da in Grenzen.
    Was Plagiate angeht: Manche meinen ja sogar, man solle das mit den nicht so eng sehen, wenn die Leute ihre Arbeit anständig machen. Aber das sehe ich nicht so, denn sie fangen die “Arbeit” ja schon unter falschen Voraussetzungen an.
    Unser Ausgangspunkt war aber die Problematik der Titelanmaßung und der Titelentziehung. Die scheint mir gesetzlich doch angemessen geregelt.

    1. Ich bin anderer Meinung. Der Gesetzgeber sollte sich sich um das kümmern, was wirklich wichtig ist. Das sind nicht “angemaßte Titel”, sondern angemaßte Karrieren auf Kosten anderer. Warum wird kein vergleichbares Gesetz gegen Plagiatoren verabschiedet? Hunderttausende so genannte “überqualifizierte” Akademiker fühlen sich veräppelt, weil sich Kriterien in den öffentlichen Dienst und das Arbeitsleben eingeschlichen haben, die nicht wichtig sind.

      Ich bin unzufrieden mit dieser Demokratie, weil sie Leistung immer weniger honoriert. Ich gehöre aber nicht zu denen, die deswegen AfD wählen. Die beste Rache an einem maroden System, ist es auszuwandern. Es sind jährlich 1.000.000 junge, “überqualifizierte” Menschen, die emigrieren, darunter sehr viele Spitzenleute “ohne ausreichende Berufserfahrung”. Der Schaden ist auf 20 Jahre gesehen unermesslich, v.a. unter dem Hintegrund, dass ja jede Generation trotz Zuwanderung und großzügigster Sozialpolitik demographische betrachtet 20-25% Rentenbeitragszahler verliert. Da die Soziallasten für jüngere Leistungsträger und solche, die es eigentlich sein wollen, aus diesem Grund logischerweise rapide steigen werden (und damit erst recht zur Auswanderung anregen), wäre es angebracht, einen harten Strich zu ziehen und den Verantwortlichen, auch in den Richter- und Juristenetagen, mal gründlich die Meinung zu sagen. So geht es in diesem Land nicht weiter. Ich für meinen Teil sehe keinen Grund, auch nur ansatzweise mit diesem Staat zufrieden zu sein. Auswanderung als Zukunftsmodell für arbeits- und bildungswillige junge Deutsche? Wieso nicht? Mit den Füßen abzustimmen, ist viel wirkmächtiger als alles andere. Nur das wird die Verantwortlichen zur Räson bringen.

      https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157440/umfrage/auswanderung-aus-deutschland/

    2. Vollzugsdefizit bei den Strafverfolgungsbehörden

      Wolfgang Spies betont in seinen klugen und erhellenden Ausführungen zur “Problematik der Titelanmaßung und der Titelentziehung”: “Die scheint mir gesetzlich doch angemessen geregelt.”

      Um diese Feststellung zu untermauern, sei als Ergänzung zuerst und vor allem auch auf § 132 a des Strafgesetzbuches hingewiesen, der in einem einschlägigen Wikipedia-Eintrag allgemeinverständlich erläutert wird:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen

      Es gibt also auf diesem Feld keine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber (d.h. die tonangebenden politischen Parteien im Bundestag) vorsätzlich nicht geschlossen hätte. Vielmehr kann man den Eindruck gewinnen, dass seit mehr als einem Jahrzehnt bei der Umsetzung und Anwendung des $ 132a StGB ein eklatantes Vollzugsdefizit bei den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften) entstanden ist..

      1. Vorsicht: Die Unzufriedenheit mit der hiesigen Demokratie wird durch Plagiatsaffären sicherlich mehr angefacht als durch irgendwelche angemaßten Titel, die für Karrieren ohnehin unbedeutend sind und z.T. sogar in Fachkreisen belächelt werden. Unzufriedenheit mit der Demokratie bedeutet nicht ex ipso, dass man antidemokratischen Denkhaltungen folgt. Es kann aber ein Effekt eintreten, der für eine Demokratie sehr gefährlich ist. Der Verlust des Glaubens an sie. Trump wäre ohne die Water Gate Affäre nicht möglich gewesen. In Italien gab es ab den 1970er Jahren so schwere Korruptionskrisen, dass das Vertrauen in den Staat schwerst erschüttert wurde. In Deutschland sind wir noch nicht so weit. Es ist kein Kavalierdelikt, wenn höchstrangige Politiker in neuralgischsten Positionen plagiieren. Die Plagiatsaffären reihen sich in eine Kaskade fragwürdiger Entwicklungen ein: Reisekostenskandälchen, mangelndes Verständnis für die Trennung von Amt und Privatleben, dubiose Flughafenprojekte, staatliche Subventionen für russiche Energieunternehmen, eine berateroffene Bundeswehr, die fast so viel oder sogar noch mehr Geld ausgibt als die russische Armee, jedoch wesentlich weniger Waffen einsatzbereit hält, der Cum-Ex-Skandal, das Verhältnis Schröder-Putin und die dahinter steckende Niedersachsen-Conntection. Der einzige Trost liegt darin, dass es in Österreich nicht besser ist (Club 45-Affären, ÖVP-Chat-Affäre).

  2. Ich will ja hier keine Lanze für die AfD brechen. Aber irgendwie mutet es schon komisch an, wenn Plagiatoren, allen voran unsere liebe Ex-Bildungsministerin von der CDU, straffrei ausgehen, während andere lediglich wegen missbräuchlicher Titelführung belangt werden. Ersteres ist kein Titelmissbrauch?

    Verstehe einer unsere Rechtssprechung …

    (Dass die AfD von den Medien hirnlos skandalisiert wird, ist nichts Neues. Man beachte nur die Russlandfrage. Hat nicht Gerherad Schröder die Behauptung aufgestellt, dass Putin “ein lupenreiner Demokrat sei”? Aber die AfDler als “Putinunterstützer” brandmarken und nicht merken, dass Putin noch immer in Deutschland Erdgas fördert … Milliardenhilfe für Gazprom Germania? Alles da. Aber auf andere zeigen, wenn man im Glashaus sitzt.

    URL: https://www.n-tv.de/politik/Gerhard-Schroeder-wird-70-article12491876.html
    URL: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/hilfen-gazprom-germania-101.html

    1. Ein Blick ins Gesetz

      Die Rechtsgrundlage für den hier geschilderten und abgeurteilten Vorgang findet sich in § 69 des Hochschulgesetzes von NRW. Darin wird in Absatz 7 der Mißbrauch von Titeln und Hochschultätigkeitsbezeichnungen als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die zu ahnden die dafür zuständige Behörde ermächtigt wird. Gegen derartige Ordnungswidrigkeiten können nach Maßgabe des § 69 Absatz 7 Geldbußen bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Legt die so sanktionierte Person wie in diesem Fall dagegen Widerspruch ein, landet eine solche Angelegenheit vor Gericht. Aus den in § 69 getroffenen Regelungen geht ausdrücklich hervor, dass ein an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule durch Plagiate erworbener und geführter Doktorgrad gerade nicht die in § 69 HG NRW aufgeführten Tatbestandsmerkmale eines als Ordnungswidrigkeit einzustufenden und zu sanktionierenden Mißbrauchs erfüllt, d.h. das Plagiieren an sich und das Führen eines darauf gründenden Grades werden hier nicht als mit Geldbuße zu sanktionierende Ordnungswidrigkeit klassifiziert. Diese Unterscheidung findet sich in den Hochschulgesetzen aller Bundesländer.

      1. Gesetze und Verordnungen sind nicht zwingend sinnvoll. Umso verständlicher ist es, dass über den Herrn die exorbitante Strafe von 500.000 Euro nicht verhängt wurde …

        Ferner stellt sich die Frage, wer eigentlich diese Gesetze und Verordnungen verabschiedet? Vielleicht Politiker von Parteien, die selbst von Plagiatsaffären betroffen sind?

    2. – Die Sache ist rechtlich leicht zu verstehen: Wenn ich einen Titel habe, kann ich nicht wegen Titelmissbrauchs bestraft werden, denn der Titel ist mir ja tatsächlich verliehen worden. Wenn ich den Titel durch Plagiat oder sonstwie erschlichen habe, muss mir die verleihende Institution (die Universität) den Titel aberkennen, wofür es eigene Verwaltungsverfahren gibt. Erst danach darf ich den Titel nicht mehr führen.
      Wenn ich gar keinen Titel habe, aber behaupte, ich hätte einen, so wie hier, mache ich mich strafbar bzw. begehe eine Ordnungswidrigkeit.
      Das ist der Unterschied, unabhängig von der unsäglichen Frau Schavan und anderen Pfuschern.
      – Dass die AfD von den Medien “hirnlos skandalisiert” wird, bezweifle ich. Sie wird eher wegen ihrer permanenten Hirnlosigkeit von den Medien kritisiert.

      1. Entschuldigung Herr Spies: Wer behauptet denn, dass alles, was ein Rechtsstaat vorschreibt oder verordnet, sinnvoll ist? Juristisch ist ihre Argumentation einwandfrei, verwatlungspolitisch keineswegs.

        Eine Person, die sich einen Professorentitel zu Unrecht anmaßt, richtet weit weniger Schaden an als jemand, der zu Unrecht eine Promotion verliehen bekommt bzw. habilitiert wird. Warum? Weil in einem Fall eine Dienstlaufbahn im gewünschten Rahmen unmöglich ist (man kann ohne Habilitation nicht Professor werden), jedoch im anderen Fall eine Dienslaufbahn auf Basis einer vorgegaukelten Qualifikation ermöglicht wird. Es sind dann nicht selten diese Menschen, die ihrerseits über die Qualifikation anderer urteilen und damit den öffentlichen Dienst mit ihren Personalentscheidungen bereichern. Es kann auch ein Jurist die Tatsache nicht wegdiskutieren, dass ein verheerender Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen muss, wenn höchste Bildungspolitiker auf Basis problematischer Qualifikationen Karriere machen konnten. Ein angemaßter Professorentitel entwertet nicht das Ansehen einer Habilitation, eine solches wird erst dann geschädigt, wenn die entsprechenden Leute in Amt und Würden sind und nach Bekanntwerden ihres Plagiats reguläre Karrieren anderer diskreditieren. Dass hier kein Missbrauch im juristischen Sinn vorliegt ist klar. Es sind ja auch nur sehr wenige promovierte Juristen in der Wissenschaft tätig, so dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass das eigentliche Problem von dieser Seite erkannt wird. Es fehlt hier ein Gesetz. Dieses Gesetz wird aus naheliegenden Gründen nie verabschiedet werden.

        1. Marion, Ihren Einwand verstehe ich nur zum Teil. Niemand behauptet, dass “alles, was ein Rechtsstaat vorschreibt oder verordnet, sinnvoll ist”. Aber wenn ich einen Titel verliehen bekomme, dann doch in der Regel, weil ich ihn von seinen gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen her “verdient” habe. Wenn sichheruasstellt, dass es nicht so ist, gibt es ein Verfahren, ihn wieder zu entziehen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch geltendes Recht. Man darf die Sache nicht generell vom Missbrauch her beurteilen. Das Fatale erscheint mir eher zu sein, dass bis zur Entdeckung des Betruges die Betreffenden sich – unter anderem – mit Hilfe des Titels eine eigene Karriere aufbauen konnten. Die müßte man dann eigentlich auch in Frage stellen, das sehe ich auch so; von den Folgen für die Benachteiligten nicht zu reden. Stattdessen wird man dann in den Vatikan geschickt, wo die akademische Pfuscherei scheinbar nicht so eng gesehen wird… Übrigens sind so gut wie alle Juristen, die in der Wissenschaft tätig sind, promoviert (vielleicht verstehe ich an dieser Stelle Ihren Einwand nicht).

          1. Die Gerechtigkeistfrage ist in diesem Fall zweitrangig. Das eigentliche Problem ist, dass Verantwortliche, deren mangelnde Kompetenz kraft Plagiat empirisch nachweisbar ist, in Vorgesetztenfunktion vorgerückt, über den Wert der Qualifikation anderer bestimmen.

            Stellen Sie sich ein Bewerbungsgespräch vor. Mehrere hohe Beamte sitzen einem Promovierten gegenüber, einem Master und einem Bachelor. Der Master wird genommen, aus Gründen die fachlich, aber nicht formal anfechtbar sind. Juristisch mag der Vorgang korrekt sein, praktisch betrachtet ist er eine Katastrophe, weil die Kompetenz, über Karrieren zu urteilen, nicht gegeben ist. Der öffentliche Dienst erfordert fähige Leute, speziell im gehobenen Dienst. Die formelle Befähigung lässt sich zwar in diesem Fall im juristischen Sinne zweifelsfrei feststellen, nur muss diese mit der gelebten Realität nichts zu tun haben.

            Um es sehr simpel auszudrücken: Eine “Flasche” wird tendenziell immer “Flaschen” einstellen und ein “Fähiger” zumindest Leute, die nicht wesentlich “unfähiger” sind als er selbst. Stellen Sie sich vor, ein Plagiator sitzt in einem Fördergremium oder er bestimmt, darüber wer “genommen” wird. Er wird doch aufgrund fehlender mangelnder fachlicher Kompetenz tendziell Kriterien ins Feld führen, die zweit- oder drittrangig sind. Wie soll er den wissen, wer kompetent ist und wer nicht, wenn er selbst nie eine ausreichende Kompetenz erworben hat?

            Um zu dem Fallbeispiel oben zurückzukehren: Stellen Sie sich vor, ein Master hat noch nicht zu promovieren begonnen. Er hat aber bereits acht Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Er wird in einem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst einem Promovierten vorgezogen, dessen Forschungsleistung längst international anerkannt ist. Der Promovierte hat auf eigene Faust seine Forschungen betrieben, ohne je eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter innegehabt zu haben. Er verfügt formal über weniger Berufserfahrung.

            Wie wird sich ein kompetenter Chef verhalten? Er wird den Promovierten vorziehen, da dieser über FAKTISCHE Berufserfahrung verfügt.
            Wie wird sich der inkompetente Chef verhalten? Er wird denjenigen nehmen, dessen formale Kriterien “stimmen”. Na bravo!

            Natürlich kann man sagen, dass das juristisch unerheblich sei, doch sollte ja immer bedacht werden, dass Vorgesetzte, gerade in geistigen Berufen, fähige Entscheidungsträger sein sollten. Rechtliche Verfahren und Vorgaben sind keine Garantie für eine fähige Beamtenschaft. Diese Einwände sind sehr wichtig, da Inkompetenz, wenn sie sich einmal eingenistet hat, üble Blüten treiben kann, bis in höchste Regierungskreise. Überlegen Sie einmal, was geschieht, wenn ein Beamtenkrops aus objektiv “Unfähigen” besteht? Es wird in der Tendenz besonders dirigistisch agieren, um Autorität durchzusetzen (“Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften”), Fehlentscheidungen perpetuieren und weniger Kompetente bevorzugen, um Kritik an sich abzuwenden. So etwas will doch keiner. Oder?

            Und bezüglich der Promotion: Die ist bei den meisten Juristen “Schmuck”, aber in aller Regel nicht Ausgangspunkt einer wissenschaftlichen Forschungslaufbahn, innerhalb derer sich der Betreffende individuelle Kompetenzen aneignet, die ihn von allen übrigen unterscheiden (was nun einmal in der Natur “echter” Forschung liegt). Die meisten Juristen meiner Meinung nach keine professionellen “Forscher”, weil die Promotion ja nicht zu dem Zweck geschrieben wird, in der Wissenschaft “weiterzumachen” (was in vielen nichtjuristischen Fächern unabdingbar ist). Ich sage das nicht, weil ich etwas gegen Juristen habe, sondern nur deshalb, weil der Gedanke individueller Leistung im Rahmen des Glaubens an die gottgewollte Richtigkeit von Verwaltungsverfahren untergeht. Man ist nicht kompetent, weil man ein formelles Kriterium erfüllt. Es kommt auf das REALE “Werk” an. Und das kann jemand nicht beurteilen, der nie selbst ein individuelles “Werk” geschaffen hat. Jeder vernünftige Mensch beurteilt die Arbeit eines Handwerkers nach realen Kriterien (z.B. nach einer handwerklich einwandfrei gemalerten Wand), aber nicht danach, ob er zufälligerweise in Timbuktu oder Mailand gemalert hat oder geschlechtlich neural ist. Bei Akademikern sollte es im Prinzip genauso sein. Wir brauchen keine polyglotten, gesellschaftsfähig-konforme Titelträger, sondern tatsächliche EXPERTEN. Das ist wichtig für unsere Demokratie.

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