“Das “Judensau”-Relief an der Stadtkirche Wittenberg muss nicht entfernt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (Urt. v. 14.06.2022, VI ZR 172/20). Die Richterinnen und Richter wiesen die Revision zurück. Die später von der Gemeinde vorgenommene Kommentierung schaffe Kontextualisierung zu dem Relief und beseitige den beleidigenden Charakter der Darstellung, hieß es bei der Begründung der Entscheidung.”
Siehe hier:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=wittenberg+judensau