“Das “Judensau”-Relief an der Stadtkirche Wittenberg muss nicht entfernt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (Urt. v. 14.06.2022, VI ZR 172/20). Die Richterinnen und Richter wiesen die Revision zurück. Die später von der Gemeinde vorgenommene Kommentierung schaffe Kontextualisierung zu dem Relief und beseitige den beleidigenden Charakter der Darstellung, hieß es bei der Begründung der Entscheidung.”
Siehe hier:
https://archivalia.hypotheses.org/?s=wittenberg+judensau
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Juni 2022). BGH: Wittenberger “Judensau” darf bleiben. Archivalia. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cg56