Zäh am Alten klebt ein nicht ganz zu vernachlässigender Teil der Justiz, wie man auch der Entscheidung des Hammer Dienstgerichtshofs entnimmt, die eine Gerichtsverwaltung dazu verpflichten wollte, einem Richter Ausdrucke der elektronisch eingereichten Handelsregistersachen zur Verfügung zu stellen. Der BGH hat sich dieser Sichtweise glücklicherweise nicht angeschlossen:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Dezember 2010). BGH: Richter hat keinen Anspruch auf Ausdruck elektronisch eingereichter Dokumente. Archivalia. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bq4z