Zur Verscherbelung einer Archivurkunde durch das Kloster Marienthal mailte ich am 25. Mai 2022 der Leiterin des Archivs des Bistums Dresden-Meißen:
“Sehr geehrte Frau Kollegin,
bezüglich der Aufforderung an das Bistum in https://archivalia.hypotheses.org/146996 bitte ich Sie, diese der Bistumsleitung befürwortend weiterzuleiten. Sind Ihnen für die nicht der diözesanen Obrigkeit unterstehenden Ordensinstitute gesamtkirchliche Rechtsnormen bekannt, die der Veräußerung von Archivgut entgegenstehen? Ich erlaube mir, meinen Kurskollegen Dr. Helbach, der möglicherweise weitere Informationen dazu bereitstellen kann, ins CC zu setzen.
Mit kollegialem Gruß
Dr. Klaus Graf”
Heute kam die Antwort:
“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
Ihre Beiträge müßten Sie bitte direkt nach Rom senden. Seien Sie versichert, daß alles im Rahmen des Kirchenrechts Geforderte und unabhängig davon im Interesse unseres Bistums Mögliche seitens der Bistumsleitung unternommen worden war.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mitzscherlich”
Der Kampf gegen gewissenlose Kulturgutschändung durch die Katholische Kirche findet offensichtlich weder bei den Kirchenbibliothekaren noch bei den kirchlichen Archivkolleg*innen Verbündete.
Zur Causa St. Marienthal weist https://archivalia.hypotheses.org/145746 (mit diesem) 10 Folgebeiträge nach.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Juni 2022). Causa St. Marienthal: Bistumsarchiv wimmelt mich ab. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cg3m