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Interessensausgleich im Wissenschaftsurheberrecht

Bejamin Barons Münsteraner Dissertation von 2010 (bei Thomas Hoeren) ist bei PaperC seinsehbar (und zitiert Archivalia):

http://paperc.de/12561-interessenausgleich-im-wissenschaftsurheberrecht-9783840500190

Aus der Zusammenfassung:

Die Arbeit ist der Frage gewidmet, welchen Beitrag die wissenschaftsrelevanten urheberrechtlichen „Schrankenregelungen“ zu einem solchen Interessenausgleich leisten oder leisten können. Sie stellt neben Besonderheiten des „Wissenschaftsurheberrechts“ die internationalen, europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben dar und untersucht detailliert einzelne relevante Schranken des deutschen Urheberrechts. Neben der Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UrhG), der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG) und der Schranke zugunsten elektronischer Leseplätze (52b UrhG) bezieht sie auch den im Zweiten Korb der Urheberrechtsreform kodifi zierten Kopienversand auf Bestellung (§ 53a UrhG) ein.

Update: VÖBBLOG ergänzt weitere Online-Fundstelle

http://miami.uni-muenster.de/servlets/DocumentServlet?id=5453


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. Dezember 2010). Interessensausgleich im Wissenschaftsurheberrecht. Archivalia. Abgerufen am 11. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/bq2t


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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