Dass die Datenschutzbeauftragten nicht die hellsten in Sachen Internet sind, sieht man wieder an diesem auf http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4696 angepriesenen neuen Angebot:
http://www.lfd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=27356&article_id=92963&_psmand=48
Es gibt kein Browsing, sondern nur eine Suchfunktion mit Stichwortregister, und auch keinen RSS-Feed. Nun, das ist eine klare Bevormundung derjenigen, die gern sofort eingestellte Fälle zur Kenntnis nehmen wollen. Sicher fällt diesen Schlauköpfen auch eine Begründung dafür ein, wieso dies datenschutzrechtlich nicht gewollt ist. Vielleicht weil es eine “neue Qualität” bedeutet, um das allergrößte Dummwort der Datenschutzbeauftragten mal wieder zu zitieren?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Dezember 2010). Fälle aus der Praxis des niedersächischen Datenschutzbeauftragten. Archivalia. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bq2g