“Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein Urteil des Landgerichts Köln zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs aufgehoben. In dem Verfahren ging es um einen Bauüberwacher, der wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, wie der BGH am Montag (30. Mai 2022) in Karlsruhe mitteilte. […] Zur Begründung erklärte der BGH, dass die Richter der damals urteilenden Strafkammer nach der mündlichen Verkündung des Urteils sämtlich in einem anderen Strafverfahren zum Einsturz des Stadtarchivs als Zeugen vernommen wurden. Von da an seien sie aber von Gesetzes wegen von der weiteren Ausübung des Richteramts in der Sache des Bauüberwachers ausgeschlossen gewesen und hätten deshalb die – bis dahin noch nicht erfolgte – schriftliche Urteilsbegründung nicht vorlegen dürfen.”
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Klaus Graf (31. Mai 2022). Kölner Stadtarchiv-Einsturz: weiteres Urteil vom BGH aufgehoben. Archivalia. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cg2m