SIGNA IVRIS. Beiträge zur Rechtsikonographie, Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde Bd. 18. Halle an der Saale: Peter Junkermann Verlag 2021. 350 S. 98,00 EUR
ISBN 978-3-941226-57-9
Programmatisch eröffnet Gernot Kocher mit einem Forschungsbericht den jüngsten Jahrgang der wenig bekannten rechtshistorischen Zeitschrift: Rechtsikonographie – alte und neue Wege (S. 9-34). “Rechtsritual als Rechtsnorm. In einer oralen Umwelt wird die Normsetzung in der Form von Ritualen verwirklicht” ist die Titel-These von Theodor Bühler (S. 35-67), der in seinem schweizlastigen Betrag den Bogen vom römischen Testamentsrecht zum Spätmittelalter spannt.
Angelo Garovi legt vor: “Rechtsgeschichtliches in Orts- und Flurnamen. Studie zu einer Rechtstoponymie” (S. 69-82) – wenig Tiefschürfendes! Ein seit der Antike populäres Rechtssprichwort behandelt belegreich Clausdieter Schott: »Gesetze sind wie Spinnweben …« – Sprichwörtliches zur Rechtsgleichheit (S. 83-126). Es geht um: “Gesetze sind wie Spinnweben, die dicken Hummeln (Wespen, Vögel usw.) kommen durch, die kleinen Mücken bleiben hängen.”
Einer Juristenbiographie widmet sich Andreas Deutsch: Justin Gobler (1504–1567) und die Loreley. Eine Juristenkarriere zwischen Politik, Publizistik und Poesie (S. 127-171). Eine Nutzung der GND auch in gedruckten Publikationen ist empfehlenswert. Der aus St. Goar gebürtige Gelehrte war zunächst Schreiber in Koblenz, lehrte dann an der Universität Trier, bevor er in den landesherrlichen Dienst wechselte (Braunschweig-Calenberg, Münster, Nassau). Sein Leben beschloss er als Frankfurter Bürger. Beigegeben ist “Goblers Klagegesang auf die Feuersbrunst in St. Goar. Mit beigegebener wortnaher Übersetzung von Renate Frohne” (S. 173-184). Das 1561 verfasste lateinische Gedicht enthält eine frühe Erwähnung des Loreley-Felsens: “Hîc ubi Lorlæum Rhenus montem alluit, Echo Voce repercussa reddere verba solet” (S. 178). S. 134 wird eine handschriftliche lateinische Bearbeitung Goblers von “Die Königstochter von Frankreich” des Hans von Bühel in der BAV Reg.lat. 507 pt. 2 erwähnt. Laut Digitalisat handelt es sich aber um pt. 1. Der bekannte Jurist Melchior Goldast war der Vorbesitzer dieser Handschrift.
Sphragistisches bietet Gerhard Lingelbach: Die Siegel der Juristenfakultät der Universität Jena und seines Schöppenstuhls (S. 185-199). Einige Darstellungen am 1884 fertiggestellten Wiener Universitätsgebäude beziehen sich auf das Recht, wie Wilhelm Brauneder (Die Rechtssymbolik am Universitätsgebäude in Wien, S. 201-210) darlegt. Dann geht es wieder zurück in die Frühe Neuzeit: “Zutrinken und Trunksucht im Spiegel frühneuzeitlicher Quellen” behandelt Max Graff (S. 211-239). Dass die wichtigen Arbeiten von B. Ann Tlusty dem Autor nicht bekannt sind, kann der Historiker nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen.
Eine straßengeschichtliche rechtsgeschichtliche Kuriosität aus dem frühneuzeitlichen Sachsen nimmt sich Heiner Lück vor: Das Hohe-Brück-Gericht, Ritter- und Jahrgedinge zu Eisdorf bei Lützen (S. 241-281). Rechtshistorisches zu einer Toggenburger Bergkette serviert Clausdieter Schott: Churfürsten oder Churfirsten – Die verfassungspolitische Verdrängung eines Bergnamens (S. 283-318).
“Das Stadtbild war ab 9 Uhr bereits verändert und bis 11 Uhr sammelten sich unzählige Menschen vor dem Oschatzer Rathaus an, die diese ehrlose deutsche Frau sehen wollten. Mit dem Glockenschlag 11 Uhr erschien dann auch die von Nessen mit glatt geschorenem Kopf und wurde unter dem spontanen Pfuigeschrei der anwesenden Menschenmenge in den umgitterten Pranger gesetzt. An der Kopfseite des Prangers hing ein Plakat, das folgenden Inhalt hatte:
Ich bin als deutsche Frau ehrlos gewesen,
indem ich Verkehr und Umgang mit Polen gesucht und gehabt habe.
Dadurch habe ich mich selbst aus der deutschen
Volksgemeinschaft ausgeschlossen.”
Zitat aus: Gabriele Teumer “Zwei Frauenschicksale im Oschatzer Pranger 1940. Zur Wiederverwendung eines frühneuzeitlichen Strafvollstreckungsgeräts im Nationalsozialismus” (S. 319-341, hier S. 326).
Ohne ein Register schließt der ebenso schätzenswerte wie kostspielige Band mit dem Herausgeber- und Autorenverzeichnis (obwohl es sogar zwei Autorinnen gibt).
#rechtsgeschichte
Elsa Thamm im Pranger von Oschatz 1940
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Mai 2022). Signa Iuris. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cg2h
Näheres zum Pranger in Oschatz 1940:
http://www.oschatzer-heimatverein.de/presse.html
Zum Vergleich:
https://www.nzz.ch/international/die-befreiung-beginnt-mit-einer-hexenjagd-frankreichs-geschorene-frauen-ld.1305283