Zu § 9 des Kulturgutschutzgesetzes lesen wir die amtliche Begründung:
https://dserver.bundestag.de/btd/18/074/1807456.pdf
Die Kirchen haben Rechte (wenn es gilt, entfremdetes Kulturgut zurückzufordern), aber keinerlei Pflichten (wenn es gilt, Kulturgut zu schützen). Quousque tandem? Wie lange halten die Kirchen den Staat noch im Würgegriff?