Zu § 9 des Kulturgutschutzgesetzes lesen wir die amtliche Begründung:
https://dserver.bundestag.de/btd/18/074/1807456.pdf
Die Kirchen haben Rechte (wenn es gilt, entfremdetes Kulturgut zurückzufordern), aber keinerlei Pflichten (wenn es gilt, Kulturgut zu schützen). Quousque tandem? Wie lange halten die Kirchen den Staat noch im Würgegriff?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Mai 2022). “Rücksichtnahme auf die Autonomie der Kirchen und Religionsgemeinschaften” – wieso dürfen kirchliche Kulturgüter unbeschränkt ins Ausland abwandern? Archivalia. Abgerufen am 23. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/cg13