http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/01
Personenstandsurkunden im Stadtarchiv Kiel können nach der geltenden Benutzungsordnung vom 26.11.2009 nur bei den mehr als 110 Jahre alten Geburtsurkunden frei eingesehen werden. Ohne Einschränkungen werden Heiratsbücher nur vorgelegt, wenn sie älter als 115 (statt 80) Jahre sind, Sterberegister nur, wenn sie älter als 75 (statt 30) Jahre alt sind. Bei den 10 Jahre jüngeren Büchern wird eine Erklärung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verlangt. Alle folgenden Jahrgänge sind nicht frei zugänglich, es werden aber Reproduktionen erstellt. Eine Begründung für diese vom Personenstandsgesetz abweichenden Fristen wird nicht gegeben.
Im Augsburger Stadtarchiv werden nur Auskünfte aus den Personenstandsunterlagen erteilt bzw. Kopien angefertigt. Dabei fallen natürlich Gebühren an. Die Bücher werden den Forschern nicht vorgelegt. Begründung: Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritter.
Wie sind Ihre Erfahrungen in Ihrem Stadtarchiv? Schreiben Sie uns, wo es gut läuft und wo es Probleme bei der Familienforschung in den Archiven gibt. Oft werden auch Restriktionen durch neue Gebührenordnungen aufgebaut.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/11508662
?s=personenstands
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Januar 2011). Einsicht in Personenstands-Dokumente: Rechtsbruch durch Kommunalarchive? Archivalia. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bpz7