Zu http://archiv.twoday.net/stories/6455470
Die Stiftung erinnert an ihr Schreiben vom 5.8.2010 und ignoriert damit die Anregung der Behörde des Bundesbeauftragten für das IFG, von einer Vorschusszahlung von 250 Euro abzusehen.
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Die Stiftung erinnert an ihr Schreiben vom 5.8.2010 und ignoriert damit die Anregung der Behörde des Bundesbeauftragten für das IFG, von einer Vorschusszahlung von 250 Euro abzusehen.