Raimund Karl folgert, “dass in Österreich die archäologische Feldforschung und die Metallsuche durch Laien an allen Stellen ohne denkmalrechtliche Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 DMSG erlaubt ist, von denen keine konkreten Hinweise auf das Vorkommen von schutzwürdigen Denkmalen vorliegen – und zwar völlig unabhängig davon, ob der Nachforschende archäologische Funde und Befunde entdecken will oder nicht.”