Raimund Karl folgert, “dass in Österreich die archäologische Feldforschung und die Metallsuche durch Laien an allen Stellen ohne denkmalrechtliche Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 DMSG erlaubt ist, von denen keine konkreten Hinweise auf das Vorkommen von schutzwürdigen Denkmalen vorliegen – und zwar völlig unabhängig davon, ob der Nachforschende archäologische Funde und Befunde entdecken will oder nicht.”
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Klaus Graf (13. Mai 2022). Neue Judikatur zur Grabungs- und Metallsuchgenehmigungspflicht in Österreich. Archivalia. Abgerufen am 17. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/cfyv