http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=325
“In einem vom Börsenverein in Auftrag gegebenen und in GRUR (ganz oder teilweise?) veröffentlichten Gutachtens zeigt Christian Berger auf – gewiss wider seiner Intention –, wie absurd für sich schon der § 52a UrhG angesichts der Bedürfnisse und der Praktiken in Bildung und Wissenschaft ist, und noch mehr, wie verquer der Kampf der Verlagswirtschaft gegen diesen Paragraphen ist.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Januar 2011). Kuhlen schilt Berger-Gutachten zu § 52a UrhG. Archivalia. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bpy4