“Die öffentliche Hand wird keine Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich mit der Familie Hohenzollern führen. Das ist das Ergebnis von Gesprächen, die das brandenburgische Finanzministerium mit Kulturstaatsministerin Roth, der brandenburgischen Kulturministerin Schüle und den Berliner Senatoren für Kultur und Finanzen geführt hat. Damit steht das seit 2018 ruhende Verfahren vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht, in dem die Hohenzollern eine Entschädigung von 1,4 Millionen Euro für unter sowjetischer Besatzung enteignete Immobilien durchsetzen wollen, vor der Wiederaufnahme.”
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Klaus Graf (8. Mai 2022). Keine außergerichtliche Einigung mit den Hohenzollern. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cfx7