Sollten wir das Inventar von 2016 des Geheimen Staatsarchivs bereits gemeldet haben, bitte ich nicht um Entschuldigung. Doppelt hält besser.
Einen Ostergruß in den hohen Norden!
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Wenig erfreulich ist, dass die Landesbibliothek in Kiel keine Ahnung vom 2021 eingeführten § 68 UrhG hat, wie aus der gerade veröffentlichten Handreichung zu offenen Kulturdaten (PDF) S. 7 ergibt. Geht es noch stümperhafter?