http://blog.arthistoricum.net/prometheus
Mein Kommentar:
Erbärmlich, wie hier alle berechtigten Kritikpunkte an Prometheus unter den Tisch gekehrt werden.
Prometheus ist die falsche Lösung, da ein Rechtsbruch gegenüber den enteigneten Fotografen von 3-D-Objekten nicht durch den geschlossenen Benutzerkreis gerechtfertigt wird. Dass die Künstler-Urheberrechtsproblematik (von Copyright schreibt hinsichtlich Deutschlands nur der, der keine Ahnung hat) mit der VG Wort gelöst wurde, ändert nichts daran, dass die Fotografen-Urheberrechtsverletzung in gigantischem Ausmaß weiterbesteht.
Als überaus feige erweist sich Prometheus, wenn es 2-D-Reproduktionen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich macht.
Für gemeinfreie alte Fotografien steht nun einmal felsenfest fest (was Lobbyisten für Gemäldefotos bestreiten), dass durch die Reproduktion kein neues Schutzrecht entsteht.
Die AGB sind somit nach dem Datenbankschutzrecht des UrhG rechtswidrig, soweit sie hinsichtlich gemeinfreier Reproduktionen Verwendungsbeschränkungen anordnen und können ignoriert werden. Ich hoffe möglichst viele Menschen “klauen” Gemeinfreies aus Prometheus für Wikimedia Commons!
Es gibt keine übergreifende Suche für die winzige Open-Access-Sektion, zu der auch anderweitig freie Angebote wie die Pictura Paedagogica in Prometheus NICHT gehören.
Die Suche selbst sollte kostenfrei für alle möglich sein! Selbst JSTOR bietet inzwischen eine freie Suche!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Januar 2011). Kohle bejubelt das unsägliche Prometheus-Bildarchiv. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bpuc