#Münster beanspruchte bis weit ins 17. Jh. die volle Gerichtshoheit in der Stadt. Bei Todesstrafen wurde nach dem Verhör der Stadtrichter zugezogen, doch oblag dem Rat Verurteilung oder Begnadigung. Die #Kriminalakten jetzt fast komplett digital verfügbar! https://t.co/I08v0JyiPY pic.twitter.com/I9Gn5GVUfp
— StadtarchivMS (@StadtarchivMS) April 8, 2022