Auszug aus Jochen Zenthöfers Artikel:
Auch aus Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat sich Wolfrum bedient. Deren Sprecher Daniel Kraft zeigt sich erfreut darüber, dass „unsere Texte eine weite Verbreitung finden“. Klar sei aber: „Wer unsere Texte zitiert, darf das nicht verbergen, sondern muss unsere Autorinnen und Autoren und die bpb als Quelle nennen. Das ist wissenschaftlicher Standard und entspricht dem Urheberrecht.“ Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ vermeldete unter der Überschrift „Wörtlich übernommen“ Plagiate in einem Aufsatz Wolfrums zu Konrad Adenauer von 2004. Ein Überblick über zeitgenössische Bewertungen Adenauers folge auffallend einem „Spiegel“-Artikel von 1961. Wolfrum nenne den Artikel, übernehme aber auch einleitende Sätze und Zusammenfassungen teils wörtlich, schreibt Daniel Bräuer.
Wolfrum gab gegenüber der Lokalzeitung seiner Universitätsstadt Fehler zu. Für die Buchmanuskripte habe er alte Vorlesungsskripte ohne Quellenhinweise verwendet. „Zeitgeschichte ist immer auch Zeitgenossenschaft, gerade für mich als Älteren, und so sind Allgemeinwissen, Einschätzungen und Fakten bisweilen aus den Medien entnommen, die so weit wie möglich, aber nicht in jedem Fall nachgewiesen wurden.“
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. April 2022). Gegen den Heidelberger Zeithistoriker Edgar Wolfrum werden neue Plagiatsvorwürfe erhoben. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cftc