RA Ralf Möbius fragte sich in seinem Blog http://goo.gl/sQufa
Wie wäre es denn, abseits überwiegenden oder mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeiten einmal das Wunder im deutschen Prozessrecht zu bemühen und deren Beweis Kirchenjuristen und sachverständigen Kommissionen der katholischen Kirche zu überlassen?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Januar 2011). Das Wunder im deutschen Prozessrecht. Archivalia. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bprf