Natürlich käme das verschnarchte http://urheberrecht.org nie auf die Idee, das zur Debatte stehende Video einzubinden oder zu verlinken. Für uns ist das kein Problem, da wir an die Leser denken und nicht wie http://urheberrecht.org vor allem darauf aus sind, dass die Leute überteuerte Fachzeitschriften wie die ZUM kaufen.
http://www.urheberrecht.org/news/4173
Ohne Link zum PDF im RIS, den wir hier nachliefern:
Dass sich der OGH um die Frage herumdrückte, ob die Nationalhymne ein amtliches Werk darstellt, das nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt, ist ärgerlich. Zur Problemlage siehe auch das
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen
zitierte Urteil des OLG Karlsruhe 1933.