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Muftiallüren, Mubarak, Ben Ali und Fürst zu Schaumburg Lippe

Unter einem Pseudonym (uni.greifenvald) schrieb jemand folgenden Kommentar zu den Vier Prinzen

“Fideikommiß
Es geht um erhebliche Vermögensansprüche, die oft vor Gericht und nicht harmonisch ausgetragen werden. Wäre es zuviel verlangt, daher von a l l e n Beteiligten Sachlichkeit, historische Wahrheit und Ehrlichkeit einzufordern ?

Meine nun aktualisierte Antwort lautet:

Wer sind nach Ihrer Ansicht die Beteiligten ?
Erbitte Klarstellung wer a l l e Beteiligten sein sollen.
Mir fallen ein:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin
BMF
BVVG
Staatsarchiv Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht)
Alexander vom Hofe

Wer sperrt den Zugang zu Unterlagen ? Wer “verzichtet” auf die Einsichtnahme in Urkunden ? Wer “verschlammt” Nachlassunterlagen einschliesslich Testamente und Erbscheine ?

Fehlt jemand ?

Wer respektiert die historische Wahrheit und wer handelt unehrlich ? Gelogen wird seit 1934; heute auch….

http://archiv.twoday.net/stories/6441610

Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.

Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.

Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:

(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.

Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”

Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.

Doch in Wahrheit spielt sich im 21 Jahrhundert ein selbsternannter Fürst als Monarch auf und tritt unter dem “Tarnnamen” Fürstliche Hofkammer im Rechtsverkehr auf.

http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

Ein derartiges Auftreten erfüllt den Tatbestand des Betrugsversuchs.

Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die “Verwalter der Hofkammer” selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.

Aus meiner zehnjährigen Erfahrung habe ich folgendes gelernt:

Wenn einflussreiche Personen keinen Ausweg finden, dann suchen sie den Kontakt zur Politik, die dann auf Wunsch die “Spielregeln” ändert. Beispiele:
Die Nazis erklären Privatvermögen zu Fideikommiss;
die Briten beseitigen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nationalsozialisitischer “Fideikommissgerichte”;
die gesetzlich angeordnete Rückgabeverpflichtung ungerechtfertigt gezahlter Lastenausgleichszahlungen im Betrugsfalle oder im Falle des Vorschubleistens für das NS-Sysytem wird aufgehoben;
der erforderliche Nachweis der Alteigentümerstellung wird ausser Kraft gesetzt. Wenn ein “Pächter” (gleichwie er die Pächterstellung erlangt hat), bevorzugt und verbilligt erwerben möchte dann darf er das.

Geltende Spielregeln werden, wenn hinderlich, zugunsten einflussreicher Personen mit politischer Affinität geändert.

http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

Wir schreiben gerade Anfang Februar 2011. Mohamed VI, der König von Jordanien, Mubarak, Ben Ali müssen erkennen, dass das Volk wütend ist, weil es jahrzehntelang betrogen worden ist.

Es erscheint mir unverständlich, dasss in einer europäischen Demokratie, Muftiallüren von staatlichen Instanzen toleriert, hingegen Reformen in der arabischen Welt gefordert werden.

Werden deutsche Gerichte weiterhin längst erloschene Hofkammern und nicht existente Fürsten anerkennen ?

Ägypten, Tunesien und Deutschland unterscheiden sich nur an der Oberfläche. Beschüzt die Politik über Jahrzehnte privilegierte Schichten, so wird Rechtsbruch zur Norm. Und irgendwan fliegt das Unrechtssystem auf.

update 7.2.2011:
dass es sich nicht um einen akademischen Streit handelt veranschaulicht dieses krasse Beispiel:
der selbsternannte Fürst verlangt über http://www.lostart.de in 47 Fällen die Rückgabe von Kunst die weder ihm noch seinem Grossvater jemals allein gehörte. Die Koordinierungsstelle leistet Beihilfe zu diesem Schwindelverscuch in dem sie den Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ignoriert und die Fürstliche Schlossverwaltung postet.

Bitte als Suchwort Fürstliche Schlossverwaltung eingeben.

Fürstliche Schloßverwaltung
+Alexander vom Hofe/Madrid
2 Melder!
31675 Bückeburg
Deutschland

Tel: (05722) 5039
Fax: (05722) 955858

Korrekt wäre:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Adresse in Bückeburg

Alexander vom Hofe
Adresse in Madrid

http://vierprinzen.blogspot.com


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
vomhofe (5. Februar 2011). Muftiallüren, Mubarak, Ben Ali und Fürst zu Schaumburg Lippe. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bpla


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