Ein Amtsrichter betont die Bedeutung des Zweifels:
https://www.zeit.de/zeit-verbrechen/2022/13/rechtssprechung-richter-zweifel-beweis (Paywall)
“Im Zweifel für den Angeklagten. In dubio pro reo. Mehr Latein muss kein Jurist können. Die Gerichtssprache ist sowieso Deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz), und die Richterbank ruht auf einem Podest, die Leute davor gucken also ohnehin von unten nach oben, egal, in welcher toten Sprache der Vorsitzende brilliert. Der Verzicht auf schillernde Latinismen zu Distinktionszwecken hat sich im Gerichtssaal etwa seit der Jahrtausendwende weitgehend durchgesetzt und macht es dann auch nicht so peinlich, wenn der Herr Vorsitzende (in dubio) mal einen Receiver mit einem Retriever verwechselt.”
Eine rechte Überzeugung fängt mit dem Zweifel an, wusste schon Ranke (GBS).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. März 2022). Im Zweifel für den Zweifel. Archivalia. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cfm6