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MGH veröffentlicht peinliches Buch über den Berner Jetzerhandel und die Jetzerprozesse 1507-1509

Kathrin Utz Tremp: Warum Maria blutige Tränen weinte. Der Jetzerhandel und die Jetzerprozesse in Bern (1507–1509) (= MGH Schriften 78). Wiesbaden: Harrassowitz 2022. XXXVI, VIII und 1057 S. mit 16 s/w Abbildungen und 5 farbigen Tafeln in zwei Teilen. ISBN 978-3-447-11647-3. 165 Euro. Inhaltsverzeichnis.

Am 31. Mai 1509 starben auf der Schwellenmatte bei Bern vier Dominikanermönche, Prior, Subprior, Lesmeister und Schaffner des Berner Dominikanerkonvents, auf dem Scheiterhaufen einen qualvollen Tod als vermeintliche Ketzer. In einem Inquisitionsprozess hatten sie unter der Folter unter anderem die Verleugnung Gottes und einen Teufelspakt gestanden, nachdem sie von ihrem früheren Laienbruder Hans Jetzer beschuldigt worden waren. Dieser hatte 1507 zahlreiche Erscheinungen der Jungfrau Maria, die er auf die betrügerischen Machenschaften der Predigerbrüder zurückführte. Die renommierte Berner Historikerin Kathrin Tremp Utz, ausgezeichnet vertraut mit Hexen- und Häresieprozessen, legt zu diesem “Jetzerhandel” eine überaus umfangreiche Monographie vor.

In einer ungewöhnlich langen Einleitung stellt sie ausführlich die Positionen der Forschung vor, gibt einen Überblick über die vorhandenen Quellen und behandelt den spätmittelalterlichen Streit um die unbefleckte Empfängnis Mariens. Da neue Quellen nicht zu finden waren (auch nicht im Vatikanischen Archiv, S, 69f.) ist die 1904 von Rudolf Steck vorgelegte Quellenausgabe1 die unverzichtbare Grundlage der Darstellung. Die lateinischen Prozessakten befinden sich in der berüchtigten Archivabteilung “Unnütze Papiere” des Staatsarchivs Bern. An historiographischen Quellen zieht die Autorin vor allem den Berner Chronisten Valerius Anshelm heran, einen Augenzeugen, dessen in protestantischer Zeit niedergeschriebene Darstellung tendenziös gegen die Dominikaner Partei ergreift, daneben die Bilderchronik des “Luzerner Schilling”2 und die Chroniken des Werner Schodoler und Ludwig Schwinkhart.

Teil I stellt den Jetzerhandel aus dominikanischer Sicht anhand des sogenannten “Defensoriums” dar, einer Verteidigungsschrift, die aber nur in einer gegen die Dominikaner gerichteten gedruckten Bearbeitung, die noch 1509 erschien, überliefert ist.3 Teil II referiert minutiös anhand der Aktenedition die Jetzerprozesse (S. 235-654): den Prozess gegen Hans Jetzer in Lausanne und Bern (1507/08), den Hauptprozess gegen Jetzer und die Dominikaner in Bern (1508) sowie den Revisionsprozess in Bern (1509). Noch diesem zweiten Hauptteil zugeordnet sind Ausführungen über die Anklagepunkte gegen die Dominikaner: Häresie und Erscheinungen, Kleinodiendiebstahl, versuchter Giftmord, Idolatrie (Hostienwunder und Hostienfrevel), Absage an Gott und Dämonenanrufung. Der Abschnitt “Hintergründe und Abgründe” ordnet die Ereignisse in die politische Geschichte der Stadt Bern ein und widmet sich der “Inflation des Übernatürlichen” (vor allem Reliquienverehrung, Stigmata). Ein “Epilog” konzentriert sich auf die Berner Auswirkungen des Jetzerhandels, der unter anderem hohe Kosten verursachte. Hier erfährt man auch das weitere Schicksal Jetzers, der aus dem Berner Gefängnis entkommen konnte und zuletzt 1512 bezeugt ist. In einem Anhang wird eine detaillierte chronologische Übersicht zu Jetzerhandel und Jetzerprozessen vorgelegt. Es werden die Mitglieder des Berner Dominikanerkonvents und die Zeugen in den Prozessen aufgelistet. Sogar ein “Who’s who” der Erscheinungen Jetzers fehlt nicht.

Man ist dankbar, dass im voluminösen Register der Eigennamen die wichtigsten Erwähnungen mit einem Sternchen markiert sind.

Ohne Zweifel hat die Autorin eine Fülle von wertvollem Material zusammengetragen. Gern verlässt man sich insbesondere bei der prozessrechtlichen Passagen auf ihre Kompetenz. Beeindruckt haben mich beispielsweise die Recherchen zu den “Infulzedeln”, also den mit einer Angabe zum Vergehen beschrifteten Papier-Mitren, die Delinquenten tragen mussten (S. 624f.). Im Folgenden gehe ich näher nur auf das ein, womit ich nicht einverstanden bin. Und das ist nicht wenig.

Ermüdende Lektüre

Vor Jahren äußerte sich ein bekannter südwestdeutscher Archivar und Landeshistoriker mir gegenüber abfällig über das umfangreiche Alterswerk Hermann Heimpels über die Vener. Heimpel habe die Tinte nicht halten können. Ich war anderer Ansicht, da Heimpels sprachliche Eleganz dem Leser auch über lange öde Passagen hinweghilft.4 Von solcher Meisterschaft ist das vorliegende Buch weit entfernt, auch wenn es sich flüssig liest. Die langen Aktenreferate ermüden. Es wäre wohl besser gewesen, alle Interpretationen und Erläuterungen in einem eigenen, vergleichsweise rasch konsumierbaren Teil zusammen zu ziehen. Unverständlich ist, wieso auf eine Zusammenfassung verzichtet wurde.

Methodisch eine Katastrophe

Für Utz Tremp sind die Dominikaner schuldig und Jetzer unschuldig. Die Ordensoberen hätten die Täuschungen auf dem Kapitel in Wimpfen im Mai 1506 verabredet bzw. “von langer Hand geplant” (S. 870, 804, 416). Die Mönche seien “wohl tatsächlich schuldig im Sinn der Anklage” gewesen, also der Häresie, Idolatrie, Absage an Gott und der Dämonenanrufung (S. 759). Auch den versuchten Giftmord (S. 677-682) traut sie ihnen zu – ein, blickt man auf die Forschungsgeschichte, durchaus extremer Standpunkt.

Es sei ihr nicht leicht gefallen, beteuert sie, den Standpunkt ihrer bisherigen Arbeiten, die sich meistens auf die Seite der Angeklagten gestellt hätten, aufzugeben. Das “eigentliche Opfer”, das es zu verteidigen gelte, sei aber Jetzer “und nach ihm wohl auch die Stadt Bern” (S. 656). Es geht also um die Ehre Berns und nicht darum, um die Wahrheit zu ringen? Mich empört, offen gestanden, die Empathielosigkeit des Buchs. Erst im allerletzten Satz des Hauptkapitels über den Prozess liest man ein Bedauern, gefolgt von der forschen und durch nichts bewiesenen Behauptung, von einem “Justizmord an vier Dominikanern” könne keine Rede sein (S. 873).

Jetzer wurde zwar hart gefoltert, kam aber mit dem Leben davon und konnte sich für einige Jahre eine bürgerliche Existenz aufbauen. Das primäre Opfer sind, wie ich meine, nicht Jetzer, sondern vier grausam gefolterte und hingerichtete Mönche, die, auch wenn sie an den Täuschungen beteiligt gewesen sein sollten, nach heutigen Maßstäben gewiss kein todeswürdiges Verbrechen begangen haben. Sie könnten im 21. Jahrhundert – jedenfalls in Deutschland – nicht einmal als sogenannte “Okkulttäter”5 juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Der Inquisitionsprozess mag regelkonform gewesen sein, er war aber – durch den Einsatz der Folter und die Beschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten – weit von heutiger Rechtsstaatlichkeit oder der Vorstellung von einem fairen Verfahren entfernt. Die Autorin nennt ihn dagegen im Rahmen des Inquisitionsprozesses “rechtmäßig” (S. 764), an anderer Stelle immerhin “zugegebenermaßen zweifelhaft[]” (S. 515). Nachdem durch die erfolterten Aussagen Jetzers und der Dominikaner politisch heikle Punkte (wie die Pensionenfrage) im Prozess zur Sprache kamen, hat das Berner Stadtregiment, das die Autorin selbst “höchst korrupt” nennt (S. 756), zielstrebig (und letztlich erfolgreich) auf das Verbrenner der Dominikaner hingearbeitet6 – und schwere Schuld auf sich geladen.

Die Darstellung ist suggestiv. Behauptungen ersetzen die Argumentation und die nötige Reflexion. Obwohl nach Ranke eine rechte Überzeugung mit dem Zweifel anfängt,7, sucht man solche Zweifel hier vergebens. Forschungspositionen und Akten werden apodiktisch im Licht der Schuldprämisse interpretiert. Mit jeder Seite wächst der Missmut, da man gern bündig wissen möchte, was die Schuld der Dominikaner denn nun begründet. Die Darstellung ist auch unangemessen, wenn etwa davon die Rede ist, der Schaffner habe nach der Folter “auszupacken” begonnen (S. 465), oder wenn es heißt, eine Aussage sei nur die “halbe Wahrheit” (S. 500). Hypothetische Schlüsse aus den Akten werden mehrfach als “nachweisbar” bezeichnet (S. 789, 867f.). An einer Stelle lässt Utz Tremp, vermute ich, die Maske fallen und geriert sich als Inquisitorin – vielleicht ein willkommener Rollentausch nach so viel Beschäftigung mit unschuldigen Hexen? Es lasse sich nicht abschätzen, was die “wiederholten, aber nicht gelungenen Vergiftungsversuche an Jetzer zur Hinrichtung der Dominikaner auf dem Scheiterhaufen beigetragen haben; es ist zu fürchten, dass es nicht eben viel war …” (S. 682).

Das Insistieren auf der Schuld der Dominikaner steht gegen einen (vernünftigen) Trend der Forschung, die bei vergleichbaren Ereignissen eher die zeitgenössische Wahrnehmung und die Nachwirkung in den Blick nimmt und die Frage, “wie es eigentlich gewesen” auch aus Gründen der Quellenlage eher nachrangig behandelt. An keiner Stelle werden prägnant die Indizien und Argumente gesichtet und gewichtet. Das will ich hier nicht nachholen, sondern lediglich Andeutungen zu vier methodischen Problemen geben, wohl wissend, dass Ähnliches schon früher mehrfach geäußert wurde.

* 1. Die These von der Alleinschuld der Dominikaner stellt sich gegen einen nicht zu ignorierenden Teil der bisherigen Forschung.

Nicht alles, was jemals zur Affäre geschrieben wurde, muss in einer solchen Monographie bibliographiert werden. Aber das Literaturverzeichnis8 ist erstaunlich schmal ausgefallen (listet aber nicht weniger als 25 eigene Arbeiten der Autorin auf). Man darf erwarten, dass wenigstens die wissenschaftlichen Beiträge, die sich unmittelbar auf das behandelte Thema beziehen, erschöpfend angeführt werden. Das ist leider nicht der Fall.9. Wenn solche Literatur nur in den Fußnoten, aber nicht im Literaturverzeichnis erscheint, ist das wenig hilfreich.10 Bedauerlicherweise hat die Autorin auf eine vollständige Erfassung der Rezensionen vornehmlich zu den Arbeiten von Steck verzichtet.11

Nachdem bis zum Ende des 19. Jahrhunderts so gut wie niemand an der Schuld der Berner Dominikaner zweifelte, stellte Georg Rettig in seiner Aktenedition von 188312 diese Sichtweise mit der Annahme einer “halbierten Schuld” erstmals in Frage (S. 7). In der Folge wurde heftig über die Schuld gestritten, ohne dass man einen allgemein akzeptierten Konsens erzielen konnte. Der Dominikaner Nikolaus Paulus sah die Hinrichtung 1897 plakativ als “Justizmord”13. Der beste Kenner der Akten, ihr Editor Rudolf Steck, ein Protestant, überprüfte in einer Vorstudie von 1902 zu seiner Ausgabe die These von Paulus und stimmte im wesentlichen zu.14 Aus katholischer Sicht vertiefte Georg Schuhmann 1912 die Argumentation gegen die Schuld der Dominikaner.15 In den letzten Jahren dominierte die gegenteilige Sichtweise von Utz Tremp den wissenschaftlichen Diskurs, da man keine Veranlassung sah, der angesehenen Expertin zu misstrauen und intensiv die lateinischen Akten zu überprüfen.16

Nicht allgemein anerkannt wurde etwa, dass Jetzer aufgrund seiner Vorgeschichte völlig unglaubwürdig war.17 Die ersten Artikel des Verteidigers der Mönche vom 18. August 1508 belasten ihn schwer. Schon vor seinem Eintritt in den Dominikanerorden habe er von Geistererscheinungen gesprochen, in Luzern häufig Frauenkleider angezogen, mit weiblicher Stimme gesprochen und nicht selten über die Empfängnis Mariens diskutiert. Beweisen durfte der Verteidiger das alles nicht, weshalb die Autorin die Angaben abtut (S. 446-456) – die Unschuldsvermutung lässt sie aber immer nur für Jetzer, nie für die schurkischen Dominikaner gelten. Unter den Tisch fällt, dass der Scherer Ludwig von Schüpfen als Zeuge zu berichten wusste, ein junger Mann aus Zurzach, Jetzers Geburtsort, habe ihm gesagt, Jetzer habe bereits in Zürich und Luzern versucht, einen Geist zu beschwören (S. 397).

Der Jurist Carl Stooss kam 1902 aufgrund der Analyse der Zeugenaussagen der Chorherren Johann Dübi und Heinrich Wölfli im Dezember 1507 zu dem Schluss, es sei “nahezu erwiesen”, dass Jetzer die gekrönte Maria auf dem Lettner gespielt habe und dann müssten die Dominikaner “in gutem Glauben” gewesen sein.18 Die Autorin geht auf dieses Verhör nur ganz kurz ein (S. 259, 261-263). Da Schumann sich bei der Erwähnung der Erscheinung auf Stooss bezieht19, erscheint es mir unwahrscheinlich, dass Utz Tremp die Arbeit von Stooss nicht zur Kenntnis genommen hat. Sie hielt sie vermutlich zu belanglos, um sie zu zitieren. Im Abschnitt über die Erscheinung auf dem Lettner in der Nacht vom 12. auf den 13. September 1507 folgt sie Jetzers Aussagen und sieht die Erscheinung als Resultat einer “Verschwörung” der Dominikaner in der Marienkapelle (S. 328-331).20

Ein “fast ultimativer Beweis” gegen die Dominikaner sei, so die Autorin (S. 416), der Umstand, dass die Dominikaner schon vor Ostern 1507 in Frankfurt von bevorstehenden Wundern in Bern gepredigt hätten. Das wusste der Gerichtsschreiber Peter Esslinger aber nur vom Hörensagen, nämlich von einem Solothurner Bürger Gerhard Löwenstein, der ihm das auf einer Wallfahrt im August 1508 erzählt habe. Adolf Lechners Skepsis 190821 und sein Nachweis der Möglichkeit, dass gegen Ende der Frankfurter Ostermesse Löwenstein eine Predigt über die Berner Vorgänge hätte hören können, werden ohne nähere Begründung einfach abgetan.

Besonderen Wert legt die Autorin auf das Argument, das “intellektuelle theologische Niveau des Jetzerhandels” könne nicht dasjenige des Konversenbruders Jetzer gewesen sein (S. 814, vgl. S. 58-60). Sie übersieht aber, dass spätmittelalterliche Laien durchaus an theologischen Spitzfindigkeiten Gefallen fanden und dass der keineswegs einfältige Jetzer durch Predigten und den ständigen Austausch mit den gelehrten Mitbrüdern Theologisches, insbesondere zur unbefleckten Empfängnis, gierig aufgesogen haben kann wie ein Schwamm.

Es erscheint mir aussichtslos, den Streit über die Schuld der Dominikaner, der sich seit 1904 auf immer die gleichen Quellen beziehen muss, zu schlichten. Ganz und gar nicht plausibel erscheint mir die These, Jetzer sei ein unschuldiges Opfer gewesen. Es ist gut möglich, dass sich die angeblich so wundersamen Ereignisse im Berner Dominikanerkonvent 1507 einer kommunikativen Dynamik verdanken, die dazu führte, dass die anfangs lediglich leichtgläubigen Brüder mit dem manipulativen Jetzer zuletzt mehr oder minder paktierten – also eine “halbierte Schuld”. Doch will ich klar feststellen, dass meines Erachtens Utz Tremp keinen schlüssigen Beweis für die Schuld der Dominikaner erbracht hat. Und dann hat auch hier zu gelten: In dubio pro reo.

* 2. Die Annahme einer Verschwörung bedarf eines weit größeren Begründungsaufwands.

Dass bei Verschwörungserzählungen22 Vorsicht geboten ist, weiß man nicht erst, seit Fakenews oder “alternative Fakten” Konjunktur haben. Der Abschnitt “Die Mitschuld der Oberdeutschen Dominikanerprovinz” (S. 515-528) ist ein erschreckendes Beispiel für die methodische Naivität, mit der die Autorin auf der Folter erpresste Aussagen für bare Münze nimmt. Selbstverständlich fehlt nicht die für Verschwörungstheorien so typische Wendung, auf dem Ordenskapitel von Pavia habe man einen Beschluss zum Jetzerhandel nicht schriftlich festgehalten, “vielleicht gerade, weil man die ganze Angelegenheit vertuschen wollte” (S. 524).

* 3. Das Problem der auf der Folter erpressten und nach der Folter erlangten Geständnisse darf nicht bagatellisiert werden.

Hatte die Autorin in ihrem Aufsatz “Welche Sprache spricht die Jungfrau Maria?” von 1988 mit Blick auf die Schuldfrage noch sehr viel vorsichtiger formuliert und anhand eines Zitats von Johannes Fried23 nachdrücklich auf das Problem der Auswertung erfolterter Aussagen hingewiesen,24 so ist in der nun vorgelegten Monographie von solcher Vorsicht nichts mehr zu finden. Nicht ein einziges deutschsprachiges Werk zum Thema Folter25 weist das Literaturverzeichnis auf! Es werden erfolterte Aussagen ohne Kennzeichnung als wahr unterstellt. Die Autorin kommt nicht umhin, “höchst zwiespältige Gefühle” angesichts der Folterverhöre zuzugestehen (S. 513), zieht aber keine methodischen Konsequenzen. Sie sagt zwar, aufgrund der Komplexität des Jetzerhandels liege die Sache anders als bei den erfolterten Geständnissen in den Hexenprozessen (S. 234, 515), aber das bleibt bloße Behauptung. Und wieder begegnet die befremdliche Stichelei: Der Dominikaner-Provinzial Siber müsse, beginnt sie scheinbar mitfühlend, in den Folterverhören bis zu seinem Ausscheiden aus dem Prozess “durch die Hölle gegangen sein”, um dann fortzufahren: “doch ist Mitleid in diesem Fall wohl fehl am Platz” (S. 525).

Ob die Folterdarstellung Jetzer oder einen Dominikaner zeigt, ist nicht klar (vgl. S. 208). Aus dem Murner-Druck “Von den fier ketzeren Prediger ordens” 1509.26

* 4. Übernatürliches wie Dämonenerscheinungen und die unwahrscheinliche Kindstötung zur Erlangung von Kinderblut können nicht einfach “weggestrichen” und die restlichen Aussagen beibehalten werden.

Die von der Autorin für wahr gehaltenen Aussagen über magische Praktiken enthalten zugleich Berichte, die aus heutiger Sicht keinen Realitätsgehalt haben können, beispielsweise Teufelserscheinungen – “wahre Schauermären” nannte sie Rudolf Steck.27 Am 26. August 1508 gestand der Subprior der Dominikaner (S. 474), er habe mittels seines magischen Büchleins den Teufel beschworen, der dann in Gestalt eines schwarzen Mannes erschienen sei. Der Mönch wollte Jetzer mit einem Trank so betäuben, dass er in eine für das sogenannte “Passionsspiel” Jetzers geeignete Starre verfalle, was der Teufel aber nur gegen entsprechende, mit Blut geschriebene Verschreibung und Huldigung bewirken wollte. Nach langem Zögern habe der Subprior den Teufel, der sich in einen Raben verhandelt hatte, unter den Schwanz geküsst, worauf der Pater am Zeigefinger der linken Hand ein Teufelsmal erhielt. Der Teufelstrank sollte unter anderem das Blut eines ungetauften Knaben enthalten. An anderer Stelle (S. 502) heißt es von einem im Kloster tätigen Maler Lazarus von Andlau, angeblich ein getaufter Jude, dieser habe einem neugeborenen Knaben Blut entnommen, worauf dieser als Märtyrer gestorben sei. Mit diesem wundertätigen Blut sei die “rote Hostie”, die im Jetzerhandel eine wichtige Rolle spielte, bemalt worden. Lazarus habe auch, heißt es wieder an anderer Stelle (S. 220), über das Blut aus dem Nabel eines jüdischen Kindes verfügt. Das Blut sei in den Zaubertrank für Jetzer gegeben worden sei. Dieses Blut-Motiv ist offenbar von den gegen die Juden gerichteten, natürlich unberechtigten Ritualmordbeschuldigungen hergeleitet (S. 326).

Wie man methodisch solche Aussagen, die einen schweren schwarzen Schatten auf alle weiteren Aussagen werfen, von glaubwürdigen Angaben trennen kann, sagt die Autorin nicht. Sie hält es für erwiesen, dass die Mönche schwarze Magie ausübten, aber die erfolterten Geständnisse beweisen doch allenfalls, dass klerikale magische Praktiken (S. 698-720) bekannt waren, aber nicht, dass sie auch praktiziert wurden. Es erscheint alles andere als schlüssig, dass die frommen (?) Väter, um den theologischen Lehrsatz der befleckten Empfängnis Mariens zu propagieren, ihr Seelenheil durch den Abfall vom Glauben und andere Todsünden riskiert haben sollen.

Im Zweifel gegen die Angeklagten! Selbst wenn niemand meine Einwände beachten würde – die einseitige, ja geradezu extreme Sicht von Utz Tremp wird sich, davon bin ich überzeugt, auf lange Sicht nicht durchsetzen. Nur wenn man von der Behandlung der Schuldfrage, die in der Monographie leider ständig präsent ist, absieht, kann man das viele Wertvolle in dem Buch schätzen.

An der überregionalen Rezeption des Ereignisses desinteressiert

Das Buch würdigt die Vorgänge vor allem als Ereignis der Berner Stadtgeschichte, was, bedenkt man den prominenten Publikationsort, ausgesprochen schade ist. Der “Epilog” stellt die Folgen des Jetzerhandels bis zur Berner Reformation dar, verzichtet aber, abgesehen von dem Abschnitt über die “Dunkelmännerbriefe” (1515 und 1517), darauf, die überregionale, ja europäische Dimension der Aufsehen erregenden Affäre in den Blick zu nehmen. Die Drucke werden nur berücksichtigt, soweit sie etwas zur Rekonstruktion der (vermeintlichen) Fakten beitragen können. Was S. 82-89 über die “Jetzerliteratur” zu lesen ist, kann nur als ungenügend bezeichnet werden. Dass Hallers Bibliographie aus dem 18. Jahrhundert28 statt des maßgeblichen VD 16 herangezogen wird (S. 83f.), ist schlichtweg nicht akzeptabel.

Auch wenn man die Entscheidung, die Rezeption auszuklammern, respektieren muss, wäre es zumutbar gewesen, einige wenige Tage der jahrelangen Arbeit zu investieren in eine summarische Aufarbeitung der Jetzerhandel-Publizistik und der Erwähnungen in gedruckten und handschriftlichen Chroniken,29 soweit ohne größeren Aufwand machbar.30

Als 1518 die Stadt Zürich sich dagegen wehrte, dass ihr Predigerkloster der Observanz zugeführt werden sollte, ließ sie dem Papst die drei Skandale der Observanten vortragen: außer dem Jetzerhandel den Reuchlin-Streit und die Händel um Wigand Wirt. Schon die Zeitgenossen hätten, kommentiert Utz Tremp, praktisch alle großen Händel dem “Fanatismus der observanten Dominikaner” zugeschrieben, “und dies nicht ganz zu Unrecht” (S. 836f.) Die parteiische Formulierung zeigt, wie wenig die Autorin von der Zeit verstanden hat, die sie behandelt. Die drei medial weit verbreiteten Konflikte stehen für eine zunehmende Polarisierung31 im letzten Jahrzehnt vor dem Beginn der reformatorischen Bewegung. Pauschal die Schuld einer der Parteien zuzuweisen, entspricht nicht dem Gebot differenzierender Darstellung.

Teilweise schlecht recherchiert

Nur im Bereich der Berner Geschichte und auf ihren Spezialgebieten ist die Autorin hinreichend firm. Durch kompetente Internetrecherche hätten vermutlich viele Mängel im wissenschaftlichen Apparat leicht vermieden werden können. Ich muss mich verständlicherweise auf wenige Beispiele beschränken.

Bei den behandelten Dominikanern sind die Nachweise allzu unzulänglich. Bei dem Provinzial Petrus Siber (S. 186f., stets “Sieber”) wird außer auf eine Stelle im Defensorium nur auf eine alte Arbeit von Paulus Loë 1907, eine Berner Urkunde und eine Nennung bei Anshelm verwiesen. Es hätten aber auch die Nachweise von Steck 1904, S. 58 genannt werden müssen. An neuerer Literatur müsste man anführen: Isnard W. Frank im Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 21 (2002), S. 267; Johannes Reuchlin: Briefwechsel 1 (1999), S. 400, vielleicht auch den Tübinger Handschriftenkatalog von Hedwig Röckelein.32 Es ist kaum vorstellbar, dass der Autorin das Berner Projekt Repertorium Academicum Germanicum (RAG) entgangen ist. Tatsache ist, dass es nie zitiert wird, obwohl es zu einer ganzen Reihe von Personen willkommene Ergänzungen geliefert hätte. So auch im Fall Sibers (wenngleich das RAG sich nur auf Keussens Nachweise in der Kölner Matrikel stützt).33 Verfügt eine Person über eine GND-Nummer, so empfiehlt es sich, diese auch in gedruckten Werken anzugeben. Über das sogenannte BEACON-Findbuch34 gelangt man zu digitalisierten Handschriften mit Werken Sibers in Frankfurt und Tübingen.

Frank S. 269f. und der Reuchlin-Briefwechsel S. 401 sind auch zu Paul Hug (S. 189) einschlägig. Die GND führt zu Titeln im VD 16.35.

Über Magnus Vetter, ebenfalls in Ulm tätig und von der Autorin Wetter genannt (S. 189), handelt besser als die kurze Notiz bei Frank S. 270 Christine Stöllinger-Löser im Verfasserlexikon.36 Ihm hat man im RAG leider zwei Einträge zugeteilt,37 obwohl an der Identität kein Zweifel bestehen kann.

Den Ulmer Dominikaner Ulrich Köllin (S. 489: Kölli) findet man ebenfalls bei Frank S. 268, bei Röckelein S. 46 (wie oben) und in der GND.38

Man kann sich leicht davon überzeugen, dass mein der Autorin (S. 488) unbekannt gebliebener Online-Artikel (2015) über den Wimpfener Prior Petrus Palmer39 nicht nur in einer auf mich personalisierten Google-Suche an der Spitze der Trefferliste steht, wenn man nach einem Dominikaner des Namens sucht.

Bei dem Basler Dominikaner Dr. Werner von Selden scheint es mir nicht zu genügen, die Helvetia Sacra zu nennen (S. 169f.). Im Wimpfeling-Briefwechsel betrifft ihn die Nr. 132 bezüglich der Immakulisten-Kontroverse. Seine Biographie wird ausführlich im RAG dokumentiert.40

Zu dem Arzt Dr. Wonnecker (S. 213), dem zeitweiligen Basler Rektor Johannes Romanus Wonnecker, sollte man nicht nur ein Nachschlagewerk aus dem Jahr 1934 anführen. Das RAG hilft auch hier weiter.41

Wenn man Literatur zum ehemaligen Stadtschreiber Thüring Fricker (S. 153f.) notiert, dürfen die “Geschichtsquellen” nicht fehlen.42

Die Beispiele ließen sich unschwer vermehren.

S. 549 heißt es in Anm. 25 zum Berner Dominikaner Johannes Ottnant, nach Mitteilung von Ian Holt von der Zentralbibliothek Solothurn liege dort ein Druck mit einer bildlichen Darstellung des Paters. Man fragt sich wirklich, was ein solcher Hinweis soll. Da ich nicht mit einer gemalten Illustration in einer Inkunabel rechnete, sah ich nur die Möglichkeit, Herrn Holt zu kontaktieren, der postwendend mit dem Hinweis auf die Inkunabelerschließung43 und einem Scan des ausgesprochen hübschen Bilds reagierte, wofür auch hier gedankt sei.

Nicht nur bei den Personen vermisst man Maßgebliches. Die Augsburger Betrügerin Anna Laminit (S. 941) wurde 2007 von Waltraud Pulz ausführlich behandelt.44

Eine Ergänzung (keine Kritik) zu S. 162: Über Lucia Brocadelli erschienen 1502 in Nürnberg zwei Drucke.45

Zur gründlichen Recherche gehört auch die Ermittlung des Standorts relevanter Quellen. Bei zwei päpstlichen Breven von 1508 bzw. 1509 hat es die Autorin nicht für nötig erachtet, deutlichen Hinweisen auf Archivstandorte nachzugehen oder nachgehen zu lassen (S. 290, 543).

Wigand Wirt und der Immakulistenstreit

Angesichts der Bedeutung, die der Debatte um die unbefleckte Empfängnis Mariens um 1500 (Immakulistenstreit) im Jetzerhandel zukam, ist es bedauerlich, dass sich die Autorin nicht um eine angemessenere Aufarbeitung des Materials in der Einleitung (S. 91-123) bemüht hat. Sehr breit wird aus dem aber nur bis 1439 reichenden Buch von Réjane Gay-Canton (2011) referiert (S. 91-104). Es wird auch einiges Material zu den Bruderschaften in Bern (St. Anna, St. Jakob, Mariä Empfängnis, Rosenkranz) ausgebreitet.46 Die humanistischen Diskussionen kommen jedoch zu kurz.

Eine verlässliche Grundlage zu den Wirt-Händeln hätte der Artikel von Klaus-Bernward Springer über den Dominikaner Wigand Wirt47 im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon 199848 geboten. Dort (wie auch bei Wehrli-Johns 201249) ist allerdings die Studie von Walther Ludwig übersehen: Matern Hatten, Adam Werner, Sebastian Brandt und das Problem der religiösen Toleranz.50

An handschriftlichen Quellen nennt Springer, das bereits bekannte, ganz den Wirt-Händeln gewidmete Ms. 106 der BNU Strasbourg übergehend, drei wichtige Handschriften aus dem Frankfurter Dominikanerkloster: Ms.Praed 50, 108, 112. Sie wurden noch nicht ausgewertet, sind aber alle online verfügbar.51 Aus Ms. Praed. 108 habe ich ein Glückwunschgedicht des Ulmer Arztes Johann Stocker für Wirt, das später von Wolfgang Reichart fortgesetzt wurde, vorgestellt.52 Ende 2021 tauchte eine schmale Handschrift mit Texten gegen Wirt im Auktionshandel auf,53 die von der Bayerischen Staatsbibliothek erworben wurde (Clm 30336).54 Sie “überliefert zwei lateinische Briefe des Samuel de Cassinis OFM (um 1450 – nach 1510) sowie einige kurze Texte von Jakob Locher, genannt Philomusus (1471-1528), darunter vier lateinische und ein deutsches Spottgedicht. Eine sehr qualitätvolle, in zarten Farben lavierte Federzeichnung illustriert seine gereimten Schmähungen gegen den Frankfurter Dominikaner Wigand Wirt (1460-1519)”.

Weinende Marienbilder

Der Bremgartener Chronist Werner Schodoler berichtet, die verurteilten Mönche hätten ein Marienbild aus Geiz weinen lassen, indem sie Blut hineingegossen hätten, damit es aus den Augen des Bildes laufe.55 In den Prozessakten ist jedoch immer nur die Rede von aufgemalten blutigen Tränen an einer Pietà,56 die angeblich auch redete.

Die Dominikaner zeigen das Vesperbild mit den blutigen Tränen dem Volk (Luzerner Schilling)

Der Autorin sind eine Reihe von Beiträgen entgangen, die den Jetzerhandel im Rahmen der Geschichte des mittelalterlichen Kultbilds und seiner reformatorischen Bekämpfung erwähnen.57 Angeblich weinende Madonnen gab es im Mittelalter und in der frühen Neuzeit viele.58 Aber die Berner Causa bot die Möglichkeit, vorreformatorischen “Pfaffentrug” zu beweisen. Üblicherweise stützte man sich nur auf die Darstellung Murners samt Illustration, auf der man hinter einem Vorhang einen Mönch mit Röhrchen erkennen konnte, und behauptete eine Inszenierung durch die Dominikanermönche. Nur Hartmut Boockmann erhob Einspruch. Man dürfe nicht auf Thomas Murners Darstellung hereinfallen. Die Hinrichtung der Dominikaner hielt er für einen “Justizmord”.59 Was man in reformatorischer Polemik über geheime Mechanismen lesen konnte, mit denen man Marienbilder zum Weinen bringen konnte, wurde von der Forschung etwas naiv für bare Münze genommen. Ein entsprechender Mechanismus ist bei einem noch vorhandenen Marienbild60 meines Wissens nirgends nachgewiesen. Damit sollte man gegenüber der Behauptung, es habe solche Vorrichtungen gegeben, Vorsicht walten lassen. Handelnde, “bewegliche” Bilder61 sollten bewegen, Emotionen wecken. Wenn sie denn in betrügerischer Absicht eingesetzt wurden, was es jeweils zu beweisen gilt, war es wohl zuallererst ein frommer Betrug (pia fraus).

Exkurs: URLs/Permalinks in Büchern?

Mehrfach werden im Literaturverzeichnis Internetressourcen genannt, ohne dass der maßgebliche Perma(nent)link angegeben wird. Die redaktionelle Betreuung sollte künftig darauf achten, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Das jeweils angegebene Zugriffsdatum ist kritisch zu sehen.62 Eine gute Lösung ist aus meiner Sicht, alle Links an einem Tag zu überprüfen und dieses Datum in einer Notiz zu vermerken.

Sollte man Internetadressen überhaupt abdrucken? Man könnte daran denken, sie durch QR-Codes zu ersetzen, aber derzeit ist das aus ästhetischen Gründen kaum eine attraktive Option.63

Das Abtippen komplizierter Internetadressen praktiziere ich nur im Notfall, wenn das Auffinden via Suchmaschine versagt. Es sollte zu jedem gedruckten Buch oder Artikel eine mit Permalink versehene HTML-Seite geben, auf der die zitierten Internetressourcen verlinkt sind. Kommen beispielsweise neue Digitalisate ins Netz, könnten diese nachgetragen werden.

Während man online nicht an Internetlinks sparen sollte, bevorzuge ich in gedruckten Publikationen eine Auswahl:

* Digitalisate von Handschriften und Archivalien sowie alter und entlegener Drucke (immer)

* Besonders wichtige Fachliteratur (im vorliegenden Buch wäre das unter anderem die zentrale Quellenausgabe von Steck).

Es sollte versucht werden, das qualitativ beste Digitalisat zu ermitteln.64

Fazit: kein Meisterwerk

Vor allem die schwer ins Gewicht fallenden methodischen Mängel lassen mich zu dem Schluss gelangen: Die Autorin hat sich mit diesem Werk keinen Gefallen getan. Die MGH wäre gut beraten, eine strengere Begutachtung für die in ihrer Schriftenreihe veröffentlichten Monographien zu etablieren. Es stellt sich die Frage, ob das Buch seine 165 Euro wert ist.

#forschung #histmonast

  1. Die Akten des Jetzerprozesses, nebst dem Defensorium (e-helvetica). []
  2. Digitalisat: https://www.e-codices.ch/en/kol/S0023-2//483. []
  3. VD 16 D 418. Digitalisat MDZ. []
  4. Vgl. meine Rezension: Freidok. []
  5. Im Abschnitt “Okkulttäter – Bauernfänger aus dem Venusberg” meines Aufsatzes Erzählmotive in frühneuzeitlichen Kriminalquellen. In: Folklore als Tatsachenbericht (2001), hier S. 28-31 (Freidok) geht es um die Instrumentalisierung übernatürlicher Erscheinungen durch Betrüger und Betrügerinnen. []
  6. Abgesehen von der Alleinschuldthese sind die politischen Hintergründe überzeugend herausgearbeitet auf den S. 720-776. []
  7. GBS. []
  8. An Nachlässigkeiten fiel mir nur eine einzige auf: Saurer statt richtig Sauer. []
  9. Vermutlich ließen sich die folgenden Beispiele vermehren: Carl Stooss: Eine Episode des Jetzerprozesses. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht 15 (1902), S. 115-129 (Internet Archive); Rudolf Ischer: Euricius Cordus und der Jetzer-Handel. In: Neujahrsblatt der literarischen Gesellschaft Bern auf das Jahr 1917, S. 77-84, nicht eingesehen; Rudolf Steck: Zum Jetzerhandel. In: Schweizer Reformblätter 58 (1924), nicht eingesehen; H. J. W[elti]: Das Geschlecht Jetzer und der Jetzerhandel. In: Erb und Eigen. Blätter für Lokalgeschichte und Volkskunde des Bezirks Zurzach 1 (1936), S. 34-36, 40, nicht eingesehen; Eric John Dingwall: Very Peculiar People. Portrait Studies in the Queer, the Abnormal and the Uncanny (1962), S. 69-118 (Internet Archive), Erstausgabe 1951. []
  10. Das ist bei dem S. 36 Anm. 52 zitierten Rezensionsaufsatz von Rodolphe Reuss (Internet Archive) der Fall. Rätselhaft ist, wieso die Autorin im Haupttext von einem gewissen Rod. Reuss spricht, obwohl die Fußnote erkennen lässt, dass sie genau weiß, um wen es sich handelt. Ein Redaktionsversehen ist offenbar auch das “scheint behauptet zu haben”. []
  11. Hinweise gibt die Utz Tremp erst nachträglich (S. 828) bekannt gewordene, in der posthumen Ausgabe nicht datierte Bernische Theatergeschichte von Edmund Stadler (unibe.ch), S. 177-336, der extrem breit nicht nur die Erscheinungen Jetzers, sondern auch die Forschungsgeschichte referiert. Etwas genauere Angaben bei Schuhmann 1912 (wie unten), S. XI. []
  12. e-periodica.ch. []
  13. Paulus 1897: Internet Archive. []
  14. Steck 1902: Internet Archive. []
  15. ULB Düsseldorf. []
  16. S. 61 wird rechthaberisch darauf Bezug genommen, dass sich die Wikipedia erdreistet hat, der Autorin zu widersprechen. Das wörtliche Wikipedia-Zitat ist nicht korrekt (überprüft anhand der am 20. Februar 2017 konsultierten Version). []
  17. Vgl. z.B. Steck 1902, S. 67-69. []
  18. Stooss 1902, S. 128. []
  19. Schuhmann 1912, S. 24f. []
  20. An dieser Stelle muss ausdrücklich dafür gedankt werden, dass mir für die Besprechung PDFs der Bände zur Verfügung standen, denn die Volltextsuche, die leider auf absehbare Zeit nicht der Allgemeinheit zugänglich sein wird, ist Gold wert. Ein Sachregister fehlt und die spärlichen Querverweise, die noch dazu nicht auf die Seiten, sondern auf die Abschnitte zielen, sind kein Ersatz. Hier konnten die einschlägigen Stellen durch die Suche nach Lettner rasch gefunden werden. []
  21. https://dx.doi.org/10.5169/seals-177904 – ich zitiere nach den DOI-Permanentlinks, obwohl diese ärgerlicherweise nicht immer direkt auf den mit ihnen gekennzeichneten Artikel gehen! []
  22. Vgl. etwa https://archivalia.hypotheses.org/?s=verschw%C3%B6rung. []
  23. Historisches Jahrbuch 105 (1985), S. 425 (MGH-Bibliothek): die Folter enthülle nicht die Wahrheit, sondern bewirke “allenfalls Bekenntnisse, die der Folterer will”. []
  24. Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 38 (1988), S. 226 (e-periodica.ch). []
  25. Vgl. insbesondere Robert Zagolla: Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute (2016). []
  26. VD 16 M 7058. Digitalisat MDZ. Das Titelblatt dieses Druckes ist unten abgebildet. []
  27. Blätter für bernische Geschichte, Kunst und Altertumskunde 1 (1905), S. 177 (e-periodica.ch). []
  28. Gottlieb Emanuel von Haller: Bibliothek der Schweizer-Geschichte 3 (1786), S. 17-32 (e-helvetica). []
  29. Beispielsweise enthält die in der Mitte des 16. Jahrhunderts entstandene Chronik des protestantischen Ulmer Handwerkers Sebastian Fischer (hrsg. von Karl G. Veesenmeyer 1896, S. 56-62, UB Heidelberg) einen sehr ausführlichen Eintrag, der sich nicht nur auf die gedruckte Version von Sebastian Franck stützt. Nach eigenen Angaben (ebenda, S. 62) hat Fischer nur den “Kern” einer sehr viel umfangreicheren Darstellung ausgezogen.

    Noch zu prüfen ist, was es mit den von Heinemann (wie unten), S. 229 genannten Handschriften der Stadtbibliothek Zofingen auf sich hat. Die Angaben in Swisscollections.ch stimmen nicht mit seinen überein (Pa 68, Pa 46).

    Der Augsburger Mönch Leonhard Wagner (gestorben 1522) hat in seiner Notatahandschrift, 4° Cod 149 der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, Bl. 442v einen Eintrag zum Jetzerprozess (Katalog ManuMed). Nach 1509 entstand die Handschrift 4° Cod 149 (15 Bl., ebenda) mit vier lateinischen Schriften zum Jetzer-Prozess von Jakob Locher und anderen (ManuMed). []

  30. Einige ergänzende Hinweise:

    Franz Heinemann: Aberglaube, Geheime Wissenschaften, Wundersucht (1907), S. 228-232 (e-helvetica) versuchte eine Bibliographie zum Jetzerhandel zu geben.

    E.S. (Emanuel Stickelberger): Die unbekannte plattdeutsche Ausgabe einer Flugschrift über einen schweizerischen Kriminalfall des sechzehnten Jahrhunderts. In: Stultifera navis 3 (1946), S. 4-9 (e-periodica.ch) über VD 16 M 7068 (Digitalisat: UB Rostock)

    Carol Piper Heming: Protestants and the Cult of the Saints (2003), S. 21 (Auszug GBS) gibt Hinweise auf Vorkommen in reformatorischen Flugschriften.

    Deutscher Humanismus 1480-1520. Verfasserlexikon. Bd. 1-3 (2006-2015). Laut Register (Bd. 3) Bd. 1, Sp. 474 (Euricius Cordus), Bd. 2, Sp. 303, 325-329 (Thomas Murner).

    Oliver Duntze: Ein Verleger sucht sein Publikum (2007), S. 251-253 (zu den Straßburger Drucken zum Jetzerhandel).

    Nach F. W. E. Roth: Zur Geschichte der Meistersänger zu Mainz und Nürnberg. In: Zeitschrift für Kulturgeschichte NF 3 (1896), S. 261–290, hier S. 265 (Internet Archive) sollen die Mainzer Meistersinger 1510 ein Spiel von den vier Ketzern Predigerordens zu Bern aufgeführt haben. Das ist aber meines Erachtens eine der Rothschen Fälschungen. []

  31. So schon meine Rezension der Arbeit von Bernhard Neidiger über das Dominikanerkloster Stuttgart in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 143 (1995), S. 620-621 (swbplus). Zu humanistischen “Fehden” am Beispiel von Jakob Wimpfeling: Dieter Mertens 2010 (Freidok). []
  32. ManuMed. []
  33. https://resource.database.rag-online.org/ngXN8O870WP63mtLrYGmiVjS8WK. []
  34. https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=102519285. []
  35. https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119716682. []
  36. ‘Stettener Predigthandschrift’. 2. Auflage 9 (1995), hier Sp. 326. []
  37. (https://resource.database.rag-online.org/ngAQ6D577AI39pwMuBJp5YmH und https://resource.database.rag-online.org/ngGW4R577Ge3pvcKaFfvrEsv (Professor in Trier). []
  38. https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119730839. []
  39. https://archivalia.hypotheses.org/1071 []
  40. https://resource.database.rag-online.org/ngLB2K476K525ahffLEaw. []
  41. https://resource.database.rag-online.org/ngGW9X779FO51vcCaF9vrEsT7Gz. []
  42. http://www.geschichtsquellen.de/werk/2356. GND: https://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=104111887. []
  43. https://swisscollections.ch/Record/991089990669705501. []
  44. Nüchternes Kalkül – verzehrende Leidenschaft. Nahrungsabstinenz im 16. Jahrhundert (2007), S. 17-37 (Auszug GBS). []
  45. Graf in ZfdA 1989, S. 212f. (DigiZeitschriften). []
  46. Zu den Rosenkranzbruderschaften der Dominikaner vgl. auch https://archivalia.hypotheses.org/104554. []
  47. RAG; GND. []
  48. 13 (1998), Sp. 1418-1421. Ich ergänze (kostenlose) Online-Nachweise in den reichen Literaturangaben: “Georg Eduard Steitz, Der Streit um die unbefleckte Empfängnis der Maria zu Frankfurt a.M. i.J. 1500 u. sein Nachspiel in Bern 1509, in: Archiv f. Frankfurts Gesch. u. Kunst NF 6, 1877, 1-35 [GBS]; – Heinrich Hubert Koch, Das Dominikanerkloster zu Frankfurt am Main, 1892, 80 f., 125, 133 [31.3.2022 online]; – Friedrich Lauchert, Der Dominikaner W.W. und seine Streitigkeiten, in: HJ 18, 1897, 759-791 [Internet Archive]; – Nikolaus Paulus, Ueber W.W.s Leben u. Streitigkeiten, in: HJ 19, 1898, 101-107 [Internet Archive]; – Ders., Wimpfelingiana, in: ZGORh NF 18, 1903, 46-51 [Internet Archive]; – Benedikt M. Reichert (Ed.), Acta capitulorum generalium IV (MOP 9), 1901, 82 [Internet Archive]; – Erich König (Hrsg.), Konrad Peutingers Briefwechsel, 1923, 78, 83, 161 [ULB Düsseldorf]; – Gerhard Ritter, Studien zur Spätscholastik (SAH 1926/27, Abh. 5), 1927, 47-53 [UB Heidelberg]; – Albertus de Meyer (Ed.), Registrum litterarum fr. Thomae de Vio Caietanis O.P. Magistri Ordinis 1508-1513 (MOP 17), 1935, 198 f.; – Hieronymus Wilms, Der Kölner Univ.professor Konrad Köllin, 1941, 29, 33, 113 f., 115; – Florenz Landmann, Eine unvollendete Jugendschr. Thomas Murners: Tractatus de immaculata Virginis conceptione 1499, in: AElsKG 15, 1941/42, 73-128 [Gallica]; – Clément Schmitt, La controverse allemande de l’immaculée conception. L’intervention et le procès de Wigand Wirth OP (1494-1513), in: AFrH 45, 1952, 397-450; – Reinhard Samoray, Johann von Wesel. Eine Studie zur Geistesgesch. des ausgehenden MA., Philos. Diss. masch., Münster/W. 1954, bes. 140-157; – Wenceslaus Sebastian, The Controversy after Scotus to 1900, in: Edward Dennis O’Connor (Hrsg.), The Dogma of the Immaculate Conception, History and Significance, 1958, 240 f.; – Otto Stegmüller, Der Immaculata-Traktat des Basler Franziskaners Franz Wiler (+ 1514), in: Basler Zschr. f. Gesch. u. Altertumskunde 60 (1960) 47-64 [e-periodica.ch]; – Hans-Heinrich Fleischer, Dietrich Gresemund der Jüngere (Btrr. z. Gesch. der Univ. Mainz 8), 1967; – Powitz (s. o.), XXIIf., 253-254 [Handschriften UB Frankfurt]; – Erich Kleineidam, Universitas studii Erffordensis (Erfurter Theol. Stud. 22), 1969, 114-115; – Klaus Arnold, Johannes Trithemius (1462-1516) (QF z. Gesch. des Bist. u. Hochstifts Würzburg 23), 1971, 96, 106-113, 147, 257 f.; – Ders., Ergg. z. Briefwechsel des Johannes Trithemius, in: StMBO 83, 1972, 181 f., 189-191; – Gustav Adolf Benrath, Johannes Rucherat v. Wesel, in: TRE 17, 1988, 152; – Kölner Univ.gesch. I: Die alte Univ. Von Erich Meuthen, 1988, 169; – Jakob Wimpfeling, Briefwechsel. Hrsg. v. Otto Herding u. Dieter Mertens (Jacobi Wimpfelingi Opera selecta III/2), 1990 (2 Tl.bde.) [Bd. 1 Freidok, Bd. 2 Freidok]; – Angelika Dörfler-Dierken, Die Verehrung der hl. Anna in SpätMA u. früher Neuzeit (FKDG 50), 1992, 59, 60, 62, 63, 65, 151, 175, 191; – Bernhard Neidiger, Das Dominikanerkloster Stuttgart, die Kanoniker v. gemeinsamen Leben in Urach u. die Gründung der Univ. Tübingen (Veröff. des Arch. der Stadt Stuttgart 58), 1993, 34, 86, 132-137, 139, 141; – Konrad Wiedemann, Der Theologe u. Hochschullehrer Conradus Hensel de Cassel (1435-1505). Bausteine zu seiner Biographie, in: Hessisches Jb. f. Landesgesch. 44, 1994, 45-53; – Dietrich Andernacht, Regg. z. Gesch. der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main v. 1401-1519 (Forsch. z. Gesch. der Juden, Abt. B: Qu., Bd. 1/3), 1996 Nr. 3239; – Thomas Fuchs, Die Frage der “Conceptio immaculata Mariae” u. der Heidelberger Streit v. 1501. Z. Konfliktpotential rel. Streitigkeiten vor der Ref., in: Bll. f. pfälzische KG u. rel. Volkskunde 64, 1997, 9-19; – Quétif-Échard II, 13 [GBS]; – Wetzer-Welte XII, 1708-1710 [MGH-Bibliothek]; – ADB XLIII, 522-525 [Wikisource]; – HN II, 1113 f. [Internet Archive]; – LThK X, 1186 [GBS]”. Von der älteren Literatur (siehe die ADB) wäre wohl auch zu nennen gewesen: Charles Schmitt: Histoire littéraire de l’Alsace 1 (1879), S. 219–225, 269 (GBS). Eine Erwähnung verdienen auch: Anne Marie von Roten: Die Marienverehrung bei den oberrheinischen Fruehhumanisten. Diss. masch. Fribourg 1940 (Internet Archive), der Reuchlin-Briefwechsel 1, S. 403 und die vielen Quellennachweise von Keussen in der Matrikel der Universität Köln 2 (1919), S. 381 (ULB Düsseldorf).

    Bruno Jahn: Wirt, Wigand. In: Deutsches Literatur-Lexikon 34 (2015), Sp. 40-42 bietet einige Literaturnachträge, von denen ich die wichtigsten nennen möchte: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage 10 (2001), Sp. 1234 (GBS, mehr Belege bot Angelus Walz in der 2. Auflage, wie oben); Marienlexikon 6 (1994), S. 746 (marienlexikon.de); Gustav Bossert: Wigand Wirt, der Stuttgarter Dominikanerprior. In: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 3 (1888), S. 55f. (DigiZeitschriften); Harald Müller: Habit und Habitus. Mönche und Humanisten im Dialog (2006), S. 51, 216, 273, 237; Thomas Werner: Den Irrtum liquidieren. Bücherverbrennungen im Mittelalter (2007), S. 355-357. []

  49. https://doi.org/10.4000/acrh.4280 []
  50. Erstmals 1996, zu zitieren nach der revidierten Fassung in: Walther Ludwig: Studia Neolatina 1 (2004), S. 97-128. []
  51. UB Frankfurt. []
  52. https://archivalia.hypotheses.org/8861. []
  53. Anscheinend vollständig abgebildet im Online-Katalog: https://de.zisska.de/items/1-wirt-sammlung-von-texten-gegen-wigand-wirt-op.

    Q

    []

  54. https://handschriftencensus.de/26519 [1.4.2022 online]. 21.9.2022: Ohne Berücksichtigung dieses Beitrags besprochen von Ursula Stampfer, Elisabeth Wunderle und Caroline Zöhl: Gut zum Druck? Ein bebildertes Schmähgedicht zwischen neu entdeckten Streitschriften gegen Wigand Wirt, in: Maniculae 3 (2022), S. 28-35. []
  55. Vgl. S. 643 nach der Schodoler-Ausgabe von Walther Benz 1983, S. 274 (MGH-Bibliothek). Handschriftendigitalisat (Bl. 312v): e-codices.ch). Ähnlich der Luzerner Schilling (S. 633, e-codices.ch). []
  56. Die wichtigsten Stellen: S. 221f., 314-316, 373, 588, 633, 669, 744-751, 1012. An bildlichen Darstellungen sind bekannt (vgl. das Abbildungsverzeichnis S. 1006f.): Holzschnitt aus dem Murner-Druck 1509 (wie oben): MDZ; Tractatus von Marchepallu 1510: ÖNB Wien; Luzerner Schilling: e-codices.ch, hier abgebildet. []
  57. Ich habe im Anschluss an meinen Marburger Vortrag über Rituale über bewegliche Kultbilder recherchiert. Folgende Erwähnungen des Berner weinenden Marienbilds sind mir bislang bekannt geworden:

    Stephan Beissel: Wallfahrten zu Unserer Lieben Frau in Legende und Geschichte (1913), S. 48 (UB Freiburg)

    Dingwall (wie oben), S. 100-112 (Beispiele für lebendig scheinende Kultbilder, unter anderem S. 102 zum berühmten Kruzifix von Boxley)

    Stadler (wie oeben), S. 319f. (Hinweis auf Dingwall)

    Michael Baxandall: Die Kunst der Bildschnitzer (1984), S. 71 (nach Murner; englische Erstausgabe: The Limewood Sculptors of Renaissance Germany, 1980, S. 59-61, Auszug GBS).

    Hartmut Boockmann. In: Zeitschrift für Historische Forschung 13 (1986), S. 211 (Kritik an Baxandall)

    Norbert Schnitzler: Ikonoklasmus – Bildersturm (1996), S. 171f. (MDZ) (nach Murner)

    Oskar Bätschmann/Pascal Griener: Hans Holbein (1997), S. 94 (nach Murner)

    Johannes Tripps: Das handelnde Bildwerk in der Gotik (2. Auflage 2000), S. 177 (nach Baxandall)

    Karl Möseneder: Paracelsus und die Bilder (2009), S. 80 (nach Ausstellungskatalogen Niklaus Manuel Deutsch 1979, Bilderstreit 2000 sowie Baxandall und Tripps; weitere Beispiele)

    Klaus Schreiner: Gemeinsam leben (2013), S. 113 (Murner-Zitat nach Schnitzler, Tripps und Baxandall)

    Susanne Zeunert: Bilder in Luthers Tischreden. Dissertation Trier 2017 (UB Trier). S. 220 zum Jetzerhandel, S. 196-222 weitere Beispiele zu handelnden Gnadenbildern

    Joseph Leo Koerner: Die Reformation des Bildes (2017), S. 189f. (nach Murner, Ausstellungskatalog Bilderstreit 2000 und Arbeiten von Utz Tremp; weitere Beispiele). []

  58. Eine Vielzahl von Beispielen bei Beissel 1913, S. 45-49. Modernes z.B. bei Bernd Harder: Wenn Heilige weinen. In: Telepolis 2005 (Teil 2 ist nicht erschienen); https://blog.gwup.net/. []
  59. Boockmann 1986, S. 211. Ebenso ablehnend: Derselbe: Die Stadt im späten Mittelalter (3. Auflage 1994), S. 279 Nr. 423. []
  60. Dagegen fand man im Kruzifix von Döbeln einen Behälter wohl für das austretende Blut, vgl. Johannes Tripps. In: Alltag und Frömmigkeit am Vorabend der Reformation in Mitteldeutschland (2015), S. 721f. (UB Heidelberg). []
  61. Grundlegend: Tripps 2000. []
  62. Vgl. Arnold/Müller 2017: https://doi.org/10.11588/ip.2016.2.33483. []
  63. Karl-Georg Pfändtner hat das in Codices manuscripti & Impressi 128/129 (2021) ausprobiert: https://archivalia.hypotheses.org/141353. []
  64. Im Literaturverzeichnis wird Steck 1904 nach archive.org zitiert; es wäre aber das Digitalisat der Schweizerischen Nationalbibliothek (siehe oben) vorzuziehen. []

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Klaus Graf (5. März 2022). MGH veröffentlicht peinliches Buch über den Berner Jetzerhandel und die Jetzerprozesse 1507-1509. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cfle


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „MGH veröffentlicht peinliches Buch über den Berner Jetzerhandel und die Jetzerprozesse 1507-1509“

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