Da kann man ja verstehen, dass man da eine Satireseite im Internet erstellt, die dem Arbeitgeber nicht gefällt:
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/26-08-2010-lag-muenchen-4-sa-227-10.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Februar 2011). “Seine Vergütung betrug im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung zuletzt ca. 0,- € brutto/Monat.” Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bpjp