http://www.welt.de/kultur/article12482167/Bundespatentgericht-loescht-Marke-Neuschwanstein.html
Das Gericht begründete am Dienstag seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Name Neuschwanstein als Bezeichnung eines herausragenden Kulturgutes Allgemeingut sei. Der Begriff sei deswegen „einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen“.
Leitsatz gemäß Eilunterrichtung:
“Bezeichnungen von Kulturgütern mit herausragender
Bedeutung, die zum nationalen kulturellen Erbe oder zum Weltkulturerbe gehören, sind Allgemeingut und auch deshalb einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen. Solche Bezeichnungen weisen regelmäßig auch ohne Sachbezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen
keine Unterscheidungskraft auf.” http://goo.gl/jrRdw = http://bpatg.de PDF
Siehe dazu auch http://archiv.twoday.net/stories/11892535
Update: Volltext
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2011-bpatg-25-w-pat-182-09.html
Update 13.1.2024 Der BGH sah das leider anders: “Der Umstand, dass es sich bei dem Schloss Neuschwanstein um eine weithin bekannte, bedeutende Sehenswürdigkeit handelt, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme mangelnder Unterscheidungskraft der Marke. Das gilt auch dann, wenn man – wie das Bundespatentgericht – das Schloss Neuschwanstein zum nationalen Erbe oder zum Weltkulturerbe rechnet”.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Februar 2011). Bundespatentgericht löscht Marke Neuschwanstein. Archivalia. Abgerufen am 15. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bpjh