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Grundbuch darf vom Bildschirm abfotografiert werden

http://www.jurpc.de/rechtspr/20110022.htm

Bei Fotos von Ausdrucken könnte dagegen ein Gebührentatbestand umgangen werden – und eine solche Umgehung ist ja ohnehin das schlimmste, was für fiskalische Sessel*** denkbar ist.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Februar 2011). Grundbuch darf vom Bildschirm abfotografiert werden. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/bph4


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