Wer in Kerpen mit einem Quad einen spektakulären Unfall baut, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20110004.htm
Oder sachlicher: “Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Veröffentlichung eines Videos im Internet liegt nicht vor, wenn die abgebildete Person in dem Video nicht erkennbar ist. Eine Erkennbarkeit der abgebildeten Person ergibt sich nicht aus der Veröffentlichung eines Kraftfahrzeugkennzeichens.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Februar 2011). “Wer kann schon wissen, was es in Kerpen so alles gibt” Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/bph2