https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2022/5.php (Volltext nicht gefunden)
“Das Landgericht verbot den Plattformbetreibern mit dem am 31.01.2022 verkündeten Urteil schließlich das Zugänglichmachen der Artikel, während der Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht zurückgewiesen wurde.
Zur Überzeugung des Landgerichts konnten zumindest die Unterlassungsansprüche von den Verlagen mit Erfolg geltend gemacht werden, da die Verlage insofern ihre Rechteinhaberschaft hinreichend belegt hatten und für den Inhalt der Plattform auch verantwortlich waren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Das LG München I hat im Gegensatz zu den Unterlassungsansprüchen den von der Klägerin begehrten Schadenersatzanspruch zurückgewiesen, da nach § 10 UrhG im Falle eines Schadenersatzbegehrens höhere Anforderungen an den Nachweis der Rechtsinhaberschaft bestehen.”
Vermutlich geht es um ResearchGate:
https://de.wikipedia.org/wiki/Researchgate
Open Access oder wie hier: Freier Zugang (denn ResearchGate, Academia.edu usw. bietet keinen Open Access!) ist ein Forschungsgrundrecht. Verlage, die das nicht respektieren, sollten boykottiert werden!
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung
11.2.2022 Es ging um ResearchGate https://www.boersenblatt.net/news/researchgate-unterliegt-im-rechtsstreit-mit-elsevier-226227
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Februar 2022). LG München I: Forschende dürfen ihre Fachartikel nicht online zugänglich machen. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cfif