Zenthöfer kommentiert das hier kürzlich erwähnte Gutachten: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/giffey-rechtsgutachten-entlastet-sie-im-plagiatsfall-nicht-17769154.html (Paywall)
“Kernaussage des Gutachtens ist, dass die in der Dissertation verwandte Zitierweise „eindeutig von der FU/Prof. Dr. Börzel“ vorgegeben worden sei. Es handele sich dabei um die in Deutschland generell eher weniger, in den Sozialwissenschaften jedoch durchaus übliche sogenannte „amerikanische Zitierweise“. Giffeys Anwalt berichtet von einem Gespräch, das am 5. September 2007 zwischen Börzel und Giffey stattgefunden habe. Darin habe die Doktormutter vorgegeben, auf die Angabe von Seitenzahlen zu verzichten. Giffey, der das Gespräch „nachhaltig in Erinnerung geblieben“ sei, habe sodann die von ihr zuvor eingefügten Seitenzahlen „mit viel innerem Widerwillen“ gelöscht. […]
Allerdings waren fehlende Seitenzahlen nur ein marginales Problem in Giffeys Arbeit. Im Entziehungsbescheid der FU vom Juni 2021 werden sie nicht einmal erwähnt. Die FU erkannte Giffey den Doktorgrad wegen anderer gravierenderer Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis ab. Mit dem Gutachten zum Thema Seitenzahlen wollte Giffey vermutlich von diesen Fehlern ablenken. Dass Börzel weder Plagiate noch die inhaltliche Belanglosigkeit der Arbeit erkannt hat, bleibt der eigentliche Skandal.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Februar 2022). Giffey-Gutachten belastet Doktormutter Börzel. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cfhr