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Kommentar: Unerträgliche Verharmlosung

Wird ein Dieb auf frischer Tat ertappt, ist die Unschuldsvermutung wenig wert. Die Beweislast gegen Guttenberg ist erdrückend. Ich bin entsetzt, dass er sich herausreden kann und seine politischen Freunde an ihm festhalten. Ich hätte anderes erwartet:

http://archiv.twoday.net/stories/14640666

Jeder, der wissenschaftliches Arbeiten unterrichtet, kann aufgrund der vorgelegten Textvergleiche ohne weiteres nachvollziehen, dass Guttenbergs Dissertation ein dreistes Plagiat darstellt. Die Fehler sind keine verzeihbare Fahrlässigkeit, sie sind eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Die Plagiatsexperten (Rieble et al.) haben ihr Urteil schon gefällt – und dies zu Recht. Kein Verständnis habe ich für die vielen von der Presse befragten Hochschullehrer, die herumeiern und auf die Promotionskommission in Bayreuth verweisen. Wer öffentlich eine Beleidigung ausspricht, den meint ja auch jeder beurteilen zu können, ohne dass man sich auf das Urteil eines Gremiums zurückzieht. Hier wird aus politischen Gründen die Wahrheit verbogen. Man versucht uns weiszumachen, dass eins und eins erst dann zwei ist, wenn der Promotionsausschuss in Bayreuth zu diesem Schluss kommt.

Persönliche Äußerung Guttenbergs auf Facebook
https://www.facebook.com/notes/karl-theodor-zu-guttenberg/personliche-ausserung/10150103749636926

Siehe hier
?s=guttenberg

Quelle: http://Spiegel.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. Februar 2011). Kommentar: Unerträgliche Verharmlosung. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bpfd


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

5 Gedanken zu „Kommentar: Unerträgliche Verharmlosung“

  1. Quellensuche Die bisherige Suche nach Textbausteinen in KTG’s Diss. ist offenkundig nur in Quellen erfolgt, die mit Suchen im Internet zu erreichen sind. Die damit erreichten Funde sind zwar schon beeindruckend und erdrückende Beweise für die Erkenntnis, daß die Arbeit ein Cento, also ein Flickenteppich ist. Dabei sind bisher noch “weiße Flecken” geblieben. Die Suche muß nun aber auch auf Quellen ausgedehnt werden, die nur in gedruckter, aber nicht digitalisierter Form existieren. Denn es ist ja sehr wahrscheinlich, daß der “Verfasser” (sei es nun KTG oder die von ihm beauftragte Person) außer den mit Ctrl-c / Ctrl-v ausbeutbaren Quellen auch aus gedruckten Texten abgeschrieben hat. Natürlich sind solche Funde schwieriger als mit der Suchfunktion des PC.

    1. Das wird wahrscheinlich gar nicht nötig sein Verfolgt man die Entwicklung im GuttenPlag-Wiki, dann wird das aller Voraussicht gar nicht nötig sein. Der Verfasser dieser “Arbeit” scheint sich nicht die Mühe gemacht zu haben, aus gedruckten Quellen abzupinnen. Aktuell gilt es eher, die ausschliesslich im Deep-Web verfügbaren Quellen zu sichten (überwiegend Archive der Tagespresse). Meine Schätzung nach Beobachtung der Entwicklung: das werden zum Schluss rd. 70% der “Arbeit” sein. 20% werden Zitate sein, die mehr oder weniger korrekt nachgewiesen sind, wobei die entsprechenden Nachweise ebenfalls aus den ausgeschlachteten Quellen stammen dürften. Nach der heutigen “Stellungnahme” des Ministers dürfte sein Schicksal damit wohl besiegelt sein. Er wird nicht aufgrund seines Plagiats zurücktreten müssen, sondern aufgrund dieses erneuten, vollkommen dreisten Täuschungsversuchs gegenüber der Öffentlichkeit. Erbärmlich.

  2. Guttenberg wird fallen Inzwischen sind unter

    http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate

    117 Seiten der Dissertation Guttenbergs gelistet, auf denen sich Plagiatstellen finden. Schaut man sich die Fundstellen im Detail an, wird m.E. deutlich, dass vermutlich ein Grossteil der Arbeit aus fremden Quellen zusammengeschustert wurde. Die Beweislast ist jetzt bereits so erdrückend, dass man die heutige Stellungnahme des Ministers eigentlich nur so erklären kann, dass er sich des Ausmasses der “eigenen” Täuschung nicht bewusst ist. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die eigene Täuschung jedoch im Kern darin bestand, einen Ghostwriter zu engagieren, der sich als Ghostcopier erwiesen hat. Ganz offensichtlich zur völligen Überraschung Guttenbergs.

    Rechtlich ist es nun tatsächlich so, dass allein die Promotionskommission in Bayreuth über den Entzug des Titels entscheiden kann. Entsprechendes regelt § 16 (2) der Promotionsordnung für die Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth. Es ist eigentlich auf Basis der bislang bekannten Tatsachen kaum damit zu rechnen, dass Guttenberg seinen Titel behalten wird.

    Unwürdig ist schlicht, welche Schmierenkomödie Guttenberg hier aufführt. Das ändert jedoch nichts daran, dass mit entsprechendem Aufwand die Tatsachen vollständig rekonstruierbar sind. Hier handelt es sich nicht um vertrauliche Dokumente des Bundesverteidigungsministeriums. Hier handelt es sich um Wissenschaft, die öffentlich zugänglich ist. Darüber wird Guttenberg über kurz oder lang stolpern. Mit seinem heutigen Auftritt hat er sich kaum zwei Wochen Luft verschafft.

  3. Hochschullehrer Ich habe das nicht so verfolgt, aber ich könnte mir vorstellen, dass die “befragten Hochschullehrer” auch wenig konkretes darüber wissen und nicht selber verglichen haben.

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