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Der Fall Guttenberg als Beleg für die Notwendigkeit von Open Access

Peter Mühlbauer weist auf Kuhlens Stellungnahme hin:

http://www.heise.de/tp/blogs/10/149297
Kuhlen: http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=349

Mühlbauer: Auf Rücktrittsforderungen oder Stellungnahmen aus der Rechteinhaberindustrie wartet man bisher […] vergeblich. Anfragen von Telepolis an bekannte Musikindustrie-Lobbyisten blieben seit Mittwoch unbeantwortet. Dafür äußerte Günter Krings, ein den Forderungen der Rechteinhaberindustrie sehr offen gegenüberstehender CDU-Politiker in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) die Meinung, die Vorwürfe gegen Guttenberg seien “lächerlich” und Teil einer “Schmutzkampagne”. Als Begründung dafür nannte Krings allerdings eine Tatsache, die indirekt sehr für Open Access spricht und einigen Wissenschaftsverlagslobbyisten in der Zukunft noch schwer im Magen liegen könnte: Guttenbergs Doktorarbeit, so der selbst in Köln promovierte Jurist, dessen Dissertation bisher noch einer Crowd-Überprüfung harrt, sei nämlich “in einem höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschienen, der für seine strengen Maßstäbe bekannt ist”.

Kuhlen war keineswegs der erste, der den Fall Guttenberg öffentlich mit Open Access verknüpfte.

ladislaus (Gast) meinte am 17. Feb, 15:52:
Ich glaube, wenn die Dissertation nicht zum Mondpreis von 88 Euro bei Duncker & Humblot verlegt worden wäre, sondern Open Access, wenn sie also nicht nur in einer Handvoll Bibliotheken aufliegen, sondern frei auf einem Hochschulschriftenserver verfügbar wäre, wäre die Abkupferei schon viel, viel früher aufgefallen. Ein weiterer Punkt pro Open Access von wissenschaftlichen (oder in diesem Fall wohl pseudowissenschaftlichen) Publikationen.

?p=13981#comments

KlausGraf antwortete am 17. Feb, 15:59:
Stimme zu
Plagiatsjäger Volker Rieble hält seine Rübe in dem Video, das unter

http://archiv.twoday.net/stories/14639522

verlinkt ist, in die Kamera. Zugleich bezeichnet dieser unsägliche Open-Access-Feind und Reußianer in seinem Buch “Wissenschaftsplagiat”2010 S. 52ff. Open Access als Plagiathilfe.

Zum Wissenschaftsskandal Naschie zitierte ich 2009: “To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted.”
http://archiv.twoday.net/stories/5434966

In den beiden längeren Kommentaren
http://archiv.twoday.net/stories/14640666
http://log.netbib.de/archives/2011/02/19/kommentar-zur-causa-guttenberg-schlag-ins-gesicht-fur-alle-ehrlichen-wissenschaftler
habe ich diesen Aspekt dann nochmals unterstrichen:

Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden.

Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. Ein edles überteuertes (88 Euro!) Verlagsprodukt von Duncker & Humblot, das sich auf die universitäre Bewertung verlässt, ist da wesentlich weniger gefährlich.

Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!
http://archiv.twoday.net/stories/14640666

In diesem Zusammenhang sind auch die beiden Beiträge zu Wiener Abschlussarbeiten zu sehen, die hier in den Kommentaren auseinandergenommen wurden:

http://archiv.twoday.net/stories/14642728
http://archiv.twoday.net/stories/14635425

Grundsätzlich gilt daher: Open Access und Transparenz im Hochschulbereich und Wissenschaftsbetrieb sind Verbündete.

Open Access ermöglicht es, Plagiate aufzuspüren.

Open Access ermöglicht eine öffentliche Bewertung der Qualitätsmaßstäbe bei der Annahme von Abschlussarbeiten. Die beiden Wiener Arbeiten wären als maschinenschriftliche Exemplare (allenfalls in der Universitätsbibliothek und der ÖNB Wien vorhanden, in D nur mit kostspieliger Auslandsfernleihe anforderbar) wohl völlig unbeachtet geblieben. Da im Internet ohnehin genügend Müll steht, spreche ich mich ausdrücklich für die ausnahmslose Publikation aller studentischen Abschlussarbeiten (Bachelor aufwärts) auf den Hochschulschriftenservern aus. Dass nur für Dissertationen eine Pflichtveröffentlichung gilt, ist nicht mehr zeitgemäß. Jede, auch die schlechte Abschlussarbeit, komprimiert Wissenschaft und kann daher einen nützlichen Beitrag leisten. Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Abschlussarbeiten weist hinreichend wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse auf, die untergehen, da die Arbeiten unzugänglich bleiben oder in der Serminarbibliothek verstauben. Es ist schlicht und einfach falsch, dass diejenigen Arbeiten, die eine Publikation verdienen, auch gedruckt oder elektronisch veröffentlicht werden.

Siehe auch
?s=pr%C3%BCfungsarbeit

Ob Open Review oder Offenlegung des Review-Prozesses im traditionellen Peer Review http://archiv.twoday.net/stories/11573817
– auch hier ist Transparenz wichtig.

Und selbstverständlich ist auch im Kontext von “Open Access” Transparenz geboten und keine Geheimniskrämerei:

2007: Meine Bitte um Überlassung des Vertrags zwischen Google und der Bayerischen Staatsbibliothek wird vom Ministerium zurückgewiesen. 2010 segnet der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags das ab.
http://archiv.twoday.net/stories/3484352

2007: Die SUB Göttingen weigert sich mir gegenüber, Details der Vereinbarung zwischen der Universität Göttingen und dem Springer-Verlag über Open Access mitzuteilen.
http://archiv.twoday.net/stories/4341449

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6460982


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Februar 2011). Der Fall Guttenberg als Beleg für die Notwendigkeit von Open Access. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bpe8


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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