Ganz auf Akten verzichten musste der Zwischenbericht: Stand der Aufklärung der ursprünglich in NetzwerkB erhobenen Vorwürfe über sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlungen in den Kinderkurheimen (St. Antonius und St. Johann in Timmendorfer Strand-Niendorf/Ostsee und Sancta Maria auf Borkum) der Kongregation der Franziskanerinnen vom hl. Martyrer Georg zu Thuine” (PDF).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Januar 2022). Sr. Drachen. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cfg2
“Dabei wurde die Frage nicht erschöpfend behandelt, ob außer den – nach zehnjähri-
ger Aufbewahrungsfrist – bedauerlicherweise vernichteten Akten noch weitere
Unterlagen oder Hinweise existieren, die zur Aufklärung beitragen können. ”
Heißt das: Man ist sich sicher, dass vernichtetes Schriftgut relevant gewesen wäre, kann aber über noch vorhandenes Schriftgut keine Aussage treffen?
Sehr schön auch die Formulierung: “keine Aktenlage wegen unbekannt”.