Knapp 1900 Seiten umfasst das aktuelle Gutachten “Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019” (PDF), das viele Hinweise auf die desolate Aktenführung enthält. Beispielsweise liest man auf Seiute 324:
Die mit Archivangelegenheiten befassten Zeitzeugen gaben gegenüber den Gutachtern an, dass es im Erzbischöflichen Ordinariat trotz einer in der Kirchlichen Archivordnung („KAO“) seit 1989 verankerten Abgabepflicht bis Ende der 1990er Jahre tatsächlich keine Abgaben in das Archiv gegeben habe.
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Der Satz davor lautet: “Bis zum Umzug in die Kapellenstraße im Jahr 2016 war das Erzbischöfliche Ordinariat auf 40 Standorte verteilt. Diese räumliche Trennung habe die Isolationstendenzen begünstigt.”