Ein Gedanke zu „BGH: Kohl-Memoiren – Altkanzler Helmut Kohl kann die Herausgabe der Tonbänder verlangen“
Für den privaten Gebrauch erstellte Kopien darf Heribert Schwan aber doch hoffentlich behalten ;-). Lt. § 53 UrhG dürfen hierfür selbst noch nicht veröffentlichte Werke kopiert werden.
Für den privaten Gebrauch erstellte Kopien darf Heribert Schwan aber doch hoffentlich behalten ;-). Lt. § 53 UrhG dürfen hierfür selbst noch nicht veröffentlichte Werke kopiert werden.